Die Entscheidung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin, wonach die Höhe der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu niedrig ausfällt, weil die Regelsätze nach einem fehlerhaften Verfahren ermittelt worden sind, bestätigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Frau von der Leyen muss nun ein Konzept entwickeln, nach welchem Verfahren die Regelbedarfe dauerhaft zu ermitteln sind, erklären Anette Kramme und Gabriele Hiller-Ohm.

 

Die gestrige Entscheidung, wonach die Höhe der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (und damit auch der Sozialhilfe) zu niedrig ausfällt, weil die Regelsätze nach einem fehlerhaften beziehungsweise willkürlichen Verfahren ermittelt worden sind, bestätigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits frühzeitig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 eindeutig die Anforderungen an die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert.

 

Im Zentrum unserer Kritik standen dabei die folgende Punkte:

 

  • Die willkürliche Größe der Referenzgruppen (die untersten 20 Prozent der nach der Höhe der Einkommen geschichteten Haushalte bei Familien, hingegen nur die untersten 15 Prozent bei Einpersonenhaushalten) als statistische Grundlage zur Ermittlung der Verbrauchsausgaben;

 

  • die nicht erfolgte Bereinigung der statistischen Basis um Personen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, so dass auch 'Aufstocker' in die Datenbasis mit ein gehen, und es damit zu Zirkelschlüssen kommt;

 

  • der Verzicht auf die - vom Bundesverfassungsgericht explizit geforderte - Berücksichtigung verdeckter Armut in der Datenbasis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe;

 

  • die willkürliche Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchspositionen als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben.

 

Genau diese Punkte hat die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin nun moniert, wobei sie sich zudem auf die Kritik der sozialpolitischen Fachwelt stützen kann.

 

Sollte es nun dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut das Zustandekommen und die Höhe der Regelbedarfe für verfassungswirdrig erklärt, so trägt dafür allein die schwarz-gelbe Koalition Angela Merkels die Verantwortung.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, zu einem 'Runden Tisch' mit Verbänden, ExpertInnen und allen im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen, um ein Konzept zu entwickeln, nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien die Regelbedarfe dauerhaft zu ermitteln sind.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe der Existenzsicherung von Menschen dienen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, ist es ein unerträglicher Zustand, dass sie sich nicht auf ein transparentes und sicheres Verfahren verlassen können.