Mit dem neuen Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger in Bezug auf Zuständigkeiten und Abfallgebühren. Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz eine Enttäuschung. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt das Gesetz deshalb ab, erklären Matthias Miersch und Gerd Bollmann.
Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Teile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger. Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren.
Die in letzter Minute eingebrachten Kompromissvorschläge zur Beschränkung gewerblicher Sammlungen sollen in die richtige Richtung gehen. Tatsächlich werden durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe zusätzliche Unsicherheiten ausgelöst.
In dem sogenannten Kompromiss ist überdies die Gleichwertigkeitsklausel sehr problematisch. Wenn eine gewerbliche Sammlung höherwertig ist, muss sie zugelassen werden, egal ob sie den Bestand der öffentlich-rechtlichen Entsorger gefährdet oder zu massiven Gebührenerhöhungen führt. Bestenfalls drohen durch die Gleichwertigkeitsklausel zahlreiche Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Damit entstehen für alle Beteiligten - öffentliche wie private Entsorger - Rechtsunsicherheiten. Schlimmstenfalls steht am Ende trotzdem Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler.
Durch die Definition der gewerblichen Sammlungen in Paragraf 3 Absatz 18 des Gesetzes besteht im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeitsklausel zudem die Gefahr, dass die Abfall-Aufgabe den Kommunen nicht mehr "eigentümlich und vorbehaltlos" zugeschrieben werden kann und sie daher als umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art einzustufen wären. Wenn die kommunalen Entsorger den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen, steigen auch die Abfallgebühren.
Trotz des Kompromisses drohen weitere Privatisierungen, zumal bei der Gleichwertigkeitsklausel die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen Mindestlohn von 8,33 Euro arbeitet und damit zusätzlich bei der Arge eine Aufstockung beantragen muss.
Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz eine Enttäuschung. Anstatt die fünfstufige Abfallhierarchie umzusetzen und das Recycling zu stärken, wird nur die dreistufige Abfallhierarchie fortgesetzt. Abfallvermeidung wird nur als Wort aufgenommen, es wird kein Versuch unternommen, Abfallvermeidung zu stärken. Die Recyclingquoten sollen auf ein Niveau angehoben werden, das längst in Deutschland erreicht wird. Höhere ambitionierte Quoten würden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern.