Nur die gesetzliche Quote wird die Unternehmenskultur verändern. Die gesetzliche Quote für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen ist ein notwendiges Instrument. Und sie ist unverzichtbar, damit sich die Unternehmenskultur langfristig verändert. Denn nur eine veränderte Unternehmenskultur wird dazu beitragen, mehr Chancengleichheit für Männer und Frauen in Unternehmen herzustellen.
Mehr Frauen in verantwortungsvollen Positionen werden dafür sorgen, dass Strukturen entstehen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ermöglichen. Dies kommt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Unternehmen als Ganzes zugute. Diese notwendigen strukturellen Veränderungen können nur vorangebracht werden, wenn gesetzliche Regelungen vorliegen. Freiwilligkeit ist zu wenig. Deswegen sind Quoten gerade nicht die ultima ratio, wie Bundesministerin Schröder immer gerne verkündet, sondern sie sind erforderlich.
Seit fast zehn Jahren gibt es die Freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Seit nunmehr zehn Jahren wird über die Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen diskutiert. Die viel zitierte "gläserne Decke" existiert aber immer noch. In Deutschland gibt es nach wie vor nur 2,5 Prozent Frauen in den Vorständen der 200 größten Unternehmen und nur rund 12 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten. Das wird von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht akzeptiert.
Über den Fachkräftemangel klagen und gleichzeitig das Potenzial gut ausgebildeter Frauen ungenutzt lassen, ist gesellschaftlich nicht vertretbar. 60 Prozent der Hochschulabschlüsse betriebswirtschaftlicher Studiengänge werden von Frauen erbracht. Dieses Potenzial darf nicht ungenutzt bleiben.
Wir brauchen daher verbindliche gesetzliche Regelungen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung einer Quote von 40 Prozent für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen.