Richtig ist, dass sich in den vergangen Jahren die Beschäftigungszahlen Älterer gebessert haben. Falsch ist, diese Situation schön zu reden. Die Bundesregierung drückt sich in ihrem Bericht vor der klaren Beantwortung der Frage, wie viele Menschen tatsächlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in die Rente gehen können. Die Antwort auf diese Frage findet sich versteckt im Tabellenanhang des Berichts: Nur 22,4 Prozent der rentennahen Jahrgänge, also der Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren, waren im Jahr 2009 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und zwar unter Einschluss der Beschäftigten in Altersteilzeit.
Wer dieser Frage ausweicht, bewirkt das Gegenteil von dem, was er vorgibt zu tun: Er schwächt die Akzeptanz der Anhebung des Renteneintrittsalters, weil die Menschen sensibel dafür sind, ob die Regierungsargumentationen mit der Wirklichkeit im Betrieb zusammen passen.
Ebenfalls ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung die Anhebung des Renteneintrittsalters sozialrechtlich flankiert. Die geplante Kommission gegen Altersarmut existiert bisher nur im Haushaltsplan, Personen oder gar Konzepte sind noch nicht bekannt. Begleitende Maßnahmen wie verbesserte Möglichkeiten der Teilrente, der Erwerbsminderungsrente und der flexiblen Übergänge fehlen ebenfalls völlig.
Vor diesem Hintergrund kann es nur eine Konsequenz geben: Um langfristig tatsächlich ein höheres Renteneintrittsalter zu erreichen, brauchen wir verstärkte Aktivitäten, um die Beschäftigungsquote älter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen. Erst wenn mindestens jeder Zweite in der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahren tatsächlich noch einer regulären Beschäftigung nachgeht, kann mit der Anhebung des Renteneintrittsalters begonnen werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher einen Antrag in den Bundestag einbringen, in dem sie eine Aussetzung der Anhebung und die Verbesserung der flexiblen Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Rente fordert.