Die Bundesregierung muss die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zur Regelung des Anbaus genttechnisch veränderter Pflanzen genauestens prüfen. Dabei muss Ziel sein, Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu verhindern und die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion zu sichern, erklärt Elvira Drobinski-Weiß.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorschläge der EU-Kommission zur Regelung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen sorgfältig zu prüfen und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte, der Imker und der gesamten gentechnikfreien Wirtschaft zu nutzen. Ziel muss es sein, Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu verhindern und die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion zu sichern. Die Erweiterung der Möglichkeiten für Anbauverbote, Anbaubeschränkungen und die Absicherung der gentechnikfreien Regionen sind dabei wichtige Instrumente.

 

Die Bundesregierung hat sich jedoch vorzeitig in Brüssel festgelegt: Ohne Verhandlungsbereitschaft und ohne das Ergebnis der Prüfung auf EU-Ebene abzuwarten hat sie die Vorschläge der EU-Kommission abgelehnt.

 

Schwarz-Gelb bereitet den Durchmarsch der Grünen Gentechnik vor. Auch von der kritischen Haltung der CSU in Bayern gegenüber Gentechnik und ihrer Unterstützung für die gentechnikfreien Regionen ist nichts übrig geblieben: Weiterhin sollen die gentechnikfreien Regionen in Deutschland in rechtlicher Unsicherheit belassen werden. Die Möglichkeiten, die die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für eine bessere Absicherung dieser Regionen bieten, sollen laut Auskunft der Bundesregierung nicht genutzt werden.

 

Die neuen Empfehlungen der EU-Kommission zur Koexistenz ermöglichen den Mitgliedstaaten, weite Bereiche ihrer Hoheitsgebiete unter bestimmten wirtschaftlichen und natürlichen Bedingungen vom Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) auszunehmen. Zudem wurde eine Erweiterung der Freisetzungsrichtlinie vorgeschlagen, die den Mitgliedsstaaten die Freiheit einräumen soll, eigenständig den Anbau von EU-weit zugelassenen GVO komplett zu untersagen oder zu beschränken.