Den Anträgen aus der vergangenen Legislaturperiode, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag und den Ansagen in der Regierungserklärung der Justizministerin vom 11. November 2009 ist nichts gefolgt: Lebenspartner sind gegenüber Ehegatten weiterhin benachteiligt, erklären Olaf Scholz und Christine Lambrecht.
So vielgestaltig und vollmundig die Ankündigungen der Bundesjustizministerin und ihrer Fraktion zur längst überfälligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften waren, so wenig ist bisher geschehen. Den Anträgen aus der vergangenen Legislaturperiode, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag und den Ansagen in der Regierungserklärung der Justizministerin vom 11. November 2009 ist nichts gefolgt: Lebenspartner sind gegenüber Ehegatten weiterhin benachteiligt.
So erlaubt das geltende Recht zum Beispiel lediglich die Adoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners (sogenannte Stiefkindadoption), nicht jedoch die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner. Der bisher von Skeptikern gerne vorgetragene Einwand, das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schade der kindlichen Entwicklung, ist spätestens seit Juli letzten Jahres der Boden entzogen: Seit diesem Zeitpunkt liegt nämlich das Ergebnis der von unserer damaligen Bundesjustizministerin in Auftrag gegebenen Studie vor, nach der die sexuelle Ausrichtung der Bezugspersonen keinen negativen Einfluss auf die kindliche Entwicklung hat. Auch im Einkommenssteuerrecht werden Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Eheleuten benachteiligt.
Die Bundesjustizministerin hat die Schirmherrschaft über den Christopher Street Day übernommen - eine Geste, die wir begrüßen. Diese Geste muss aber einhergehen mit Verbesserungen für die Lebenswirklichkeit derer, die sich verpartnert haben und damit - wie Eheleute - gegenseitige Einstandspflichten begründet haben. Reine Symbolpolitik reicht hier nicht aus.
Nach sieben Monaten des Wartens sehen wir uns daher veranlasst, die Bundesregierung mit unserem Antrag an die Realisierung ihrer Ankündigungen zu erinnern und das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft dem Recht der Ehe endlich gleichzustellen.