Die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes durch die Deutsche Umwelthilfe zeigt: Das Gesetz muss dringend grundlegend überarbeitet werden. Viele unserer Vorschläge, die vom damaligen Koalitionspartner CDU/CSU abgelehnt wurden, sind nach wie vor aktuell. Elvira Drobinski-Weiß legt einen breiten Forderungskatalog vor.
Die SPD hat leider Recht behalten: Weil in den Verhandlungen über das Verbraucherinformationsgesetz schnell deutlich wurde, dass CDU und CSU einer umfassenden Öffnung der Behördenakten nicht zustimmen würden, hatte die SPD eine Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt. Die Ergebnisse der Deutschen Umwelthilfe zeigen nun: Das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend überarbeitet werden. Viele der Vorschläge, die wir bereits in der Vergangenheit gemacht haben, sind dabei nach wie vor aktuell. Wir fordern:
- Die Behörden müssen verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veröffentlichen. Leider hatten sich Julia Klöckner und Peter Bleser (beide CDU) bei der Revision des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes im letzten Sommer Vorschlägen der SPD zu einer Überarbeitung des Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) weitgehend widersetzt. Behördeninformationen im Internet wären für den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfügbar. Hierzu muss Paragraf 40 LFGB von einer "Soll" in eine "Muss"- Bestimmung umgewandelt und Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) überarbeitet werden. Eine Internetseite "www.Lebensmittelwarnung.de" muss endlich eingerichtet werden.
- Wir wollen eine Smiley-Kennzeichnung an Gaststätten und Imbissen, die auf einen Blick über die Einhaltung der Hygienestandards informiert.
- Der Informationsanspruch der Verbraucher muss auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden.
- Ross und Reiter müssen genannt werden, damit Verbraucher die Schwarzen Schafe auch erkennen können. So veröffentlicht das Bundesamt für Arbeitsschutz die EU-Schnellwarnungen bei mangelnder Produktsicherheit bereits jetzt unter Nennung des Herstellernamens. Aigners Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit traut sich dies dagegen nicht und hält die Namen unter Verschluss.
- Akteneinsicht muss kostengünstig und in angemessener Frist möglich sein und darf nicht abschreckend wirken.
- Die Ausschluss- und Beschränkungsgründe und die Definition der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen grundlegend reformiert werden, wobei der Ausnahmetatbestand "sonstige wettbewerbsrelevante Informationen" zu streichen ist.
- Auskunft über eindeutige und für den Verbraucher relevante Untersuchungsergebnisse muss auch während laufender Verwaltungsverfahren möglich sein.
- Es muss ein gesetzlicher Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen geschaffen werden, da die Wirtschaft selbst bisher keine Bereitschaft zeigt, entsprechende freiwillige Schritte zu tun.
- Das Verbraucherinformationsgesetz muss mit den Informationsfreiheitsgesetzen und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Länder in einem konsistenten Rahmen zusammengeführt werden.
Wir wollen, dass Aigner einen Gesetzentwurf vorlegt, der die vorhandenen Mängel abstellt und den Weg frei macht für eine umfassende und unbürokratische Information der Verbraucher.
Positive Beispiele wie die Smiley-Kennzeichnung in Berlin-Pankow und die Veröffentlichung der Acrylamid-Belastungen in NRW zeigen: Eine Änderung der Informationskultur in Deutschland ist möglich.