Den Tätern muss klar sein, dass sie sich nicht schon nach kurzer Frist in Sicherheit wähnen dürfen. Deshalb müssen wir auch über die strafrechtlichen Verjährungsfristen reden. Wir halten hier eine regelmäßige Verjährung erst nach 20 Jahren für richtig, erklärt Olaf Scholz.

 

Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat auf unsere Frage in der Aktuellen Stunde zugesagt, dass auch das Parlament an dem Runden Tisch beteiligt wird. Das ist gut, denn die Einrichtung eines Runden Tisches darf kein Selbstzweck der Bundesregierung sein.

 

Niemand darf den Eindruck haben, sexueller Missbrauch sei ein Problem der Vergangenheit. Sexueller Missbrauch findet auch heute statt, wenngleich wir das wirkliche Ausmaß nicht kennen. In immer neuen Wellen ist Schreckliches ans Tageslicht gekommen. Den Tätern muss klar sein, dass sie sich nicht schon nach kurzer Frist in Sicherheit wähnen dürfen. Deshalb müssen wir auch über die strafrechtlichen Verjährungsfristen reden. Wir halten hier eine regelmäßige Verjährung erst nach 20 Jahren für richtig.

 

Um künftigem sexuellen Missbrauch wirksamer entgegen zu treten, müssen wir Licht in das Dunkelfeld des sexuellen Missbrauchs bringen. Es ist notwendig, das aktuelle Ausmaß sexuellen Missbrauchs in Deutschland wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dazu muss die Bundesregierung die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.