Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verbot von gentechnisch veränderten Konstrukten in Futtermitteln , die in der EU nicht zugelassen sind, zu lockern. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, teilt Elvira Drobinski-Weiß mit.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verbot von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten in Futtermitteln zu lockern. Zwar soll nicht die Rechtsgrundlage des Verbots selbst - die sogenannte "Nulltoleranzregelung" - geändert werden, aber der Umgang damit: Durch die Festlegung einheitlicher Probenahme- und Nachweisverfahren mit einer vorgegebenen Empfindlichkeit soll eine "praktikablere Anwendung der Nulltoleranz" ermöglicht werden. Das heißt im Klartext: Es sollen ungenauere Nachweisverfahren vorgeschrieben werden, die gentechnische Verunreinigungen erst ab einem bestimmten Prozentsatz erfassen.
Sollte die EU keinen entsprechenden Vorschlag vorlegen, plant die schwarz-gelbe Koalition sogar einen nationalen Alleingang. Probleme für die deutsche Lebensmittelbranche oder EU-rechtliche Bedenken scheinen dabei keine Rolle zu spielen.
Das ist unverantwortlich. Wenn genveränderte Konstrukte, die nicht zugelassen und nicht abschließend sicherheitsbewertet sind, in Futtermitteln geduldet werden, wird das EU-Zulassungsverfahren ad absurdum geführt. Und das Vorsorgeprinzip wird geopfert. Ein hoher Preis für die "praktikable Anwendung" einer Regelung, die doch eigentlich dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen soll. Futtermittellieferungen aus Drittländern könnten zum russischen Roulette werden, denn unterhalb der "vorgegebenen Empfindlichkeit" des Nachweisverfahrens bleibt im Dunklen, was im Futter wirklich drin ist.
Bereits jetzt kann nicht sichergestellt werden, dass den Überwachungsbehörden für alle möglicherweise in einer Lieferung aus Drittstaaten enthaltenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) überhaupt Nachweisverfahren zur Verfügung stehen.
Mit ungenaueren Nachweismethoden weitere Verunreinigungsquellen zu eröffnen, ist das falsche Signal. Die Futtermittelversorgung kann auch weiterhin ohne solche Regelungen gesichert werden, wenn eine zuverlässige Trennung der Warenströme erfolgt. Aber Schwarz-Gelb droht sich dem Druck der Gentech-Lobby zu beugen - zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft.
Bereits nach derzeitiger Rechtslage wissen die meisten Verbraucher nicht, dass Milch, Eier, Fleisch und daraus gefertigte Produkte ohne Bio-Logo oder "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Tieren stammen kann, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Demnächst aber können Verbraucher nicht einmal sicher sein, ob die Sicherheit dieser Pflanzen überhaupt den EU-Vorgaben entsprechend getestet wurde.