Die von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossenen Klarstellungen zur Bologna-Reform sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Flexibilität und besseren Studienbedingungen an den deutschen Hochschulen. Insofern zeichnen die Beschlüsse die grundsätzliche Einigung der Länder vom Oktober 2009 folgerichtig nach. Die Hochschulen sollten die zusätzlichen Handlungsspielräume verstärkt nutzen, die BA- und MA-Studiengänge wo nötig zügig überarbeiten und die formalen Beschlüsse nun mit Leben füllen.
Doch die Hochschulen dürfen mit der Herausforderung einer Überarbeitung der Bologna-Reform nicht alleine gelassen werden. Flankierend zu der Arbeit an den Studiengängen muss ein Studienpakt von Bund und Ländern und anderen die Verbesserung der Betreuung der Studierenden und der Studiengänge, eine Personaloffensive, den Ausbau die Förderung guter Lehre und den dringend benötigten Ausbau der sozialen Hochschulinfrastrukturen voranbringen. Allein dafür müssen mindestens drei Milliarden Euro für drei Jahre bereitgestellt werden. Zum Nulltarif ist die Reform nicht zu haben.
Bund und Länder bleiben somit in der Verantwortung, die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen und zur Sicherung der Qualität in der Lehre gemeinsam sicherzustellen. Der kommende "Bildungsgipfel" zur Bildungsfinanzierung muss daher einen belastbaren und angemessenen Aufwuchspfad zur Erreichung des 7-Prozent-Ziels für die Bildung bis 2015 entwickeln. Absichtserklärungen gibt es mehr als genug, ebenso wie Vorschläge diverser Arbeitsgruppen oder Fachgremien. Jetzt gilt es bildungspolitisch, das Versprechen von Dresden aus dem letzten Jahr einzulösen und den jungen Menschen eine gerechtere und qualitativere Bildung zu ermöglichen.