Artikel
Kinderlärm – ist kein Grund mehr zur Klage
Der Bundestag hat am 26. Mai 2010 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen, die klarstellt dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist und in Wohngebieten toleriert werden muss.
Filtern nach arbeitsgruppen:
- (-) Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend-Filter entfernen Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- (-) Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit-Filter entfernen Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit