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Uli Grötsch wird Bundespolizeibeauftragter
Der SPD-Abgeordnete und erfahrene Polizist Uli Grötsch wurde zum Bundespolizeibeauftragten gewählt. Das neue Amt soll als Anlaufstelle für Beschäftigte und Bürger:innen für Beschwerden dienen.Extremismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft
Die Zahlen des Verfassungsschutzberichts 2022 sind besorgniserregend, besonders der Anstieg an extremistischen Straftaten. Der Bericht zeigt aber auch wie wachsam unsere Sicherheitsbehörden sind. Wir begegnen den Gefahren mit konsequenter Strafverfolgung sowie Prävention und Aufklärung.Frühwarnsystem gegen Rechtextremismus funktioniert
Der Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Uli Grötsch betont, dass dies folgerichtig ist und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Feinde der Demokratie.Bundesweite Razzien gegen rechtes Terrornetzwerk
Seit dem frühen Morgen laufen bundesweit Razzien gegen Reichsbürger und Verschwörungsgläubige, es geht um den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die Spuren der Verdächtigen führen auch in die Sicherheitsbehörden. Dort müssen wir konsequenter gegen Verfassungsfeinde vorgehen, sagt Uli Grötsch.BSI-Chef Arne Schönbohm zu Recht freigestellt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, freigestellt. Gerade bei Sicherheitsbehörden darf es keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Führungskräfte geben, sagt Uli Grötsch.Innenausschuss diskutiert aktuelle Bedrohungslage
Die neue Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Felor Badenberg, hat heute dem Ausschuss für Inneres und Heimat den Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion teilt ihre Einschätzung der Lage, auch zum Bedrohungspotential durch den Rechtsextremismus, sagen Sebastian Hartmann und Uli Grötsch.Verfassungsfeinde raus aus unseren Behörden
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz die neuesten Zahlen über Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter in unseren Sicherheitsbehörden vorgelegt, sagen Sebastian Hartmann und Uli Grötsch.Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig
Karlsruhe hat entschieden: Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Sie erlaubten tiefere Eingriffe in die Privatsphäre als mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorhaben der Ampel wissen das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit besser zu wahren.Filtern nach arbeitsgruppen:
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