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Rechtsanspruch auf Open Data?
Transparenz und Offenheit sind tragende Elemente einer Demokratie. Die Bundesverwaltung, so ist es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU festgelegt, soll mit all seinen Einrichtungen Vorreiter für "Open Data" in Deutschland sein. Doch wie könnte ein Rechtsanspruch aussehen?
Pressetermin: Pressehinweis: Open Data
Jakob-Kaiser-Haus, Dorotheenstraße 100, 10117 Berlin Mit: Lars Klingbeil, Saskia Esken, Dr. Eva Högl, Christina Kampmann16:00 Uhr
Rechtsanspruch auf Open Data
Deutscher Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1.302, Dorotheenstr. 100, 11011 Berlin Mit: Burkhard Lischka, Lars Klingbeil, Christina Kampmann, Saskia Esken, Dr. Eva HöglDigitale Agenda voranbringen
Mit der „Digitalen Agenda 2014 bis 2017“ hat die Bundesregierung ein umfassendes politisches Programm für die Digitale Gesellschaft vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist sie eines der zentralen Vorhaben des Koalitionsvertrags.
Pressetermin: Presse: Digitale Agenda 2014-2017: Verbraucherdaten auf der Überholspur!?
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Mit: Thomas Oppermann, Ulrich Kelber, Michelle Müntefering, Metin Hakverdi, Christina Kampmann, Lars KlingbeilSPD-Fraktion startet Dialogreihe zur „Digitalen Agenda“
In einer neuen Gesprächsreihe widmet sich die SPD-Fraktion den Herausforderungen des digitalen Zeitalters. In der Auftaktverantaltung ging es um die Frage, wie die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie die Interessen von Unternehmen im Internet besser geschützt werden können.
16:00 Uhr
Cyberpolitik und Cybersecurity
Deutscher Bundestag Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1, 11011 Berlin Mit: Michael Hartmann (Wackernheim), Lars Klingbeil, Sören Bartol, Brigitte Zypries, Gerold Reichenbach, Christina KampmannTTIP: Datenschutz ist keine Verhandlungssache
Vom 10. Bis 14. März 2014 fand die vierte Verhandlungsrunde über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA statt. TTIP muss von Transparenz geprägt sein. Zudem darf es keine außergerichtlichen Schiedsverfahren geben. Gerade vor dem Hintergrund des NSA-Überwachungsskandals muss klar gestellt werden, dass die Verhandlungen und das Abkommen nicht zu einer Unterhöhlung von Bürgerrechten und von Daten- und Verbraucherschutzstandards führen dürfen, erklären Lars Klingbeil und Christina Kampmann.
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