Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können ab sofort sowohl die deutsche als auch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten. Für sie entfällt ab dem 20. Dezember 2014 das so genannte Optionsmodell.

Bisher mussten sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern in vielen Fällen von ihrer Volljährigkeit an entscheiden, ob sie den deutschen Pass oder ihren anderen behalten wollen. Wer das nicht tat, verlor bis zum 23. Geburtstag automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bundestag und Bundesrat hatten beschlossen, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern, damit dieser Optionszwang entfällt. Seit dem 20. Dezember 2014 ist die Gesetzesänderung nun in Kraft.

Für wen gilt die Neuregelung?

Junge Erwachsene, die seit ihrer Geburt eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, können beide Nationalitäten nun auch im Erwachsenenalter behalten, wenn sie folgende drei Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind in Deutschland geboren.
  • Sie sind im Jahr 1990 oder später geboren.
  • Sie sind in Deutschland aufgewachsen.

Als „in Deutschland aufgewachsen“ gilt nach dem neuen Gesetz, wer bis zum 21. Geburtstag

  • mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat, oder
  • in Deutschland mindestens sechs Jahre zur Schule gegangen ist oder
  • einen deutschen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland nachweisen kann.

Mehr als 90 Prozent aller Betroffenen werden diese Voraussetzungen erfüllen.

Wer prüft die Voraussetzungen?

Die Bürgerämter prüfen selbstständig, ob die Bedingungen für die doppelte Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Wer weniger als acht Jahre in Deutschland gemeldet war, muss den Behörden allerdings seine in Deutschland erworbenen Zeugnisse vorlegen. Damit jeder Einzelfall gerecht beurteilt werden kann, gibt es im Gesetz zudem eine Härtefallklausel. Sie gilt für Personen, die einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland haben und für die das Optionsmodell eine besondere Härte bedeuten würde.

Wichtig:

  • Der Wegfall des Optionsmodells für junge Deutsche mit ausländischen Eltern verändert nicht die gültigen Regelungen einer Einbürgerung.
  • Zudem gilt das Gesetz nicht rückwirkend. 

 

Für die SPD-Fraktion ist die Abschaffung der Optionspflicht ein Meilenstein hin zu einem zeitgemäßen Staatsangehörigkeitsrecht, das die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ermöglicht.

 

Weitere Informationen und wie genau das Gesetz zustande kam, erfahren Sie in dem Faltblatt „Der Doppelpass kommt“ (deutsch / türkisch), das die SPD-Bundestagsfraktion im Oktober 2014 publiziert hat und das im Bereich "Downloads" unterhalb dieses Artikels verlinkt ist.