Nach sechs Jahrzehnten erfolgreicher, gelebter Demokratie in der Bundesrepublik  Deutschland ist es Zeit, eine letzte große Ergänzung ins Regelwerk des Grundgesetzes
einzufügen: die Möglichkeit direkter Abstimmungen des Volkes über politische  Initiativen, einschließlich Verfassungsfragen und europäische Angelegenheiten.

Der Rahmen des Artikels 20 (2), der sagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe (…) ausgeübt.“, soll nun auch im Punkt „Abstimmungen“ konkreter ausgefüllt werden.

Dem tragenden, bewährten Repräsentationsprinzip unserer Verfassung geht nichts verloren, wenn das Korrektiv der Volksgesetzgebung die Selbstbestimmungsmöglichkeiten des Souveräns abrundet.

In Ländern und Kommunen wie auch im Ausland gibt es hinreichend viele Modelle und Erfahrungen, die wir für eine lebenspraktische Demokratiereform heranziehen
können. Ein sozialdemokratischer Gesetzentwurf ist auf dem Weg, noch in dieser Wahlperiode durch die SPD-Bundestagsfraktion vorgelegt und zur Debatte gestellt zu werden. Deshalb ging es bei dem Workshop inhaltlich auch nicht mehr um das „Ob“ von direkter Demokratie auf der bundesstaatlichen Ebene, sondern um das „Wie“.

Neben den Sprechern der Arbeitsgruppen Demokratie und Inneres, Hans-Peter Bartels, MdB, und Michael Hartmann, MdB, haben der saarländische Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident, Heiko Maas, MdL, der baden-württembergische Verkehrsminister, Winfried Hermann (Grüne), der Bundesvorstandsprecher von „Mehr Demokratie“, Michael Efler sowie Fabian Wittreck von der Universität Münster, der der SPD-Bundestagsfraktion bei diesem Vorhaben beratend zu Seite steht, auf dem Podium mitdiskutiert.

Auf diesem Wege konnten Anregungen zu etlichen offenen Fragen erörtert werden: Welche Gegenstände können zur Abstimmung gestellt werden? Welche Quoren sollen gelten? Soll es Referenden, also etwa Volksabstimmungen auf Beschluss des Parlaments, geben können? Vielleicht auch obligatorische Referenden? Soll es einen Anhörungs- und Verhandlungsmechanismus zwischen Volksinitiativen und Parlament geben? Wie werden Information, Transparenz, Kostenerstattung geregelt bzw. wie werden diese Regelungen kontrolliert?

Die Diskussion in der SPD um die konkrete Ausgestaltung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene ist eröffnet.