In einer Stellungnahme an die Bundesregierung fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe herauszunehmen. Es bringt keinen Nutzen, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen. Vielmehr befürchten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass das Gewinnstreben durch zunehmende Privatisierungen in der Wasserversorgung zulasten der Qualität geht.

Auch wenn der aktuelle Richtlinienentwurf keine Privatisierungen verpflichtend vorschreibt, erhöht sich der Druck zu Privatisierungen massiv. Gerade in der Wasserversorgung wird hier Politik gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht.

Mit dem Richtlinienentwurf will die EU-Kommission eine formalisierte Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen einführen. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune auf einen Dritten übertragen, zum Beispiel auf ein Versorgungsunternehmen. Solche Dienstleistungskonzessionen sind von den europäischen Vergaberichtlinien bislang nicht erfasst. Mit dem Richtlinienvorschlag soll nun ein eigenes Vergaberecht für Konzessionen eingeführt werden. Das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung, ausdrücklich liberalisiert worden sind.
In ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung vertritt die SPD-Fraktion den Standpunkt, „dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedarf und diese abzulehnen ist.“ Mindestens aber wollen die Sozialdemokraten für die Wasserversorgung sowie für die Gesundheitsdienste und Krankenhäuser Ausnahmen erreichen.