Lange Fahrtzeiten, noch längere Wartezeiten, und die nächste Facharztpraxis ist nicht in Reichweite – um die medizinische Versorgung auf dem Land ist es teilweise nicht gut bestellt. Zwar gibt es in Deutschland eigentlich keinen Ärztemangel, allerdings sind Arztpraxen ungleich verteilt: In ländlichen und benachteiligten Regionen gibt es zu wenige, in Städten und Ballungsräumen oft zu viele.

Mit dem nun beschlossenen Versorgungsstärkungsgesetz will die Koalition das ändern. Um die Versorgung auf dem Land zu verbessern, erhalten Ärzte künftig zusätzliche fi-nanzielle Anreize, wenn sie sich in unterversorgten Regionen niederlassen. In gut versorgten Gebieten sollen Praxen hingegen nur nachbesetzt werden, wenn es für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Grundlage dafür ist eine neue Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung. Künftig soll nicht mehr die Relation von Einwohnerzahl pro Arzt ausschlaggebend sein, sondern der tatsächliche Versorgungsbedarf. „Es geht darum, die Lebenssituation der Menschen zu erfassen und auch den demografischen Wandel oder soziale Strukturen mit einzubeziehen“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis.

Abbau der Zweiklassenmedizin

Das Gesetz bringt für gesetzlich Versicherte konkrete Verbesserungen. Die Wichtigste: Künftig erhalten sie innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt. Sollte das nicht möglich sein, vermitteln Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen ambulanten Termin im nächsten Krankenhaus. „Wenn gesetzlich Versicherte jetzt innerhalb von vier Wochen einen Termin bekommen, ist das ein wichtiger Schritt zum Abbau der Zweiklassenmedizin“, sagt SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Daneben haben Patienten in Zukunft einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, was sie vor nicht-notwendigen Operationen schützen soll.

Außerdem verbessert das Gesetz die medizinische Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Patienten werden bei ihrer Entlassung mit notwendigen Medikamenten, einer Krankschreibung oder der Fortsetzung einer Heilmittelversorgung für die ersten Tage versorgt.

Der Beitrag stammt aus der neuen Ausgabe der Guten Arbeit.