Am Donnerstag hat das Parlament in 1. Lesung nun über das sogenannte Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beraten (Drs. 18/4535). Das klingt kompliziert, aber Hintergrund ist folgender: Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im europäischen Binnenmarkt vom 11.5.2005.

Nachdem die EU-Kommission die Umsetzung in deutsches Recht durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 22.12.2008 beanstandet und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, werden nun mit diesem so genannten „Zweiten Gesetz“ die Kritikpunkte der EU-Kommission aufgegriffen mit dem Ziel, das Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.

Mit dem Gesetzentwurf werden punktuelle, klarstellende Änderungen vorgenommen, ohne die Struktur des Gesetzes grundlegend zu verändern. Insbesondere wird noch trennschärfer als bisher zwischen den Regelungen für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden.

Neu soll in das UWG zudem ein eigener Paragraph aufgenommen werden, der Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Beeinflussung durch aggressive geschäftliche Handlungen schützt. Der Entwurf wird nach der 1. Lesung im Rechtsausschuss weiter beraten.