Die EU verhandelt gegenwärtig mit den USA über ein Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP). Für die EU führt die EU-Kommission die Verhandlungen, die Positionen werden im so genannten Handelspolitischen Ausschuss von den EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Für Deutschland sitzt in dem Ausschuss das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Weil das Abkommen und die zumeist geheimen Verhandlungen Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern schüren, ist es für die SPD-Fraktion von großer Bedeutung, sich für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz- und Umweltrechten einzusetzen. Auch das Urheberrecht soll geschützt werden.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sagt: "Barrieren wie Zölle und andere Handelshemmnisse sollen fallen – Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzstandards hingegen nicht!" Auch die SPD-Fraktion werde "Anforderungen an ein Handelsabkommen aufstellen, um gestaltend in die Verhandlungen einzugreifen". 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beschäftigt sich aus Arbeitnehmersicht mit den Verhandlungen zu TTIP; gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium hat der DGB ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Ziele von DGB und BMWi festgehalten sind.

Hubertus Heil bezeichnet das Papier als "wegweisend". Heil: "Es ist richtig, dass ein transatlantisches Freihandelsabkommen Maßstäbe für fairen globalen Handel setzen kann". 

Für den DGB ebenso wie für das BMWi bietet das Abkommen die Chance, die Handelsbeziehungen fairer und nachhaltiger zu gestalten. Wörtlich heißt es: "Es geht darum, zusätzlichen Wohlstand tatsächlich breiten Bevölkerungsschichten zukommen zu lassen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards zu verbessern sowie faire Wettbewerbs- und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen". 

  • Beiden Seiten ist aber sehr wichtig, dass Geheimhaltungsvorschriften nicht eine öffentliche Debatte verhindern. Die Zivilgesellschaft müsse berücksichtigt werden.
  • Wenn künftig Zölle eingespart werden, muss der Einnahmeverlust der EU ausgeglichen werden. 
  • Das Abkommen kann optimale Rahmenbedingungen für Innovationen schaffen, gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren dürfen aber kein Absinken des Schutzniveaus zur Folge haben. Darüber muss weiterhin das Parlament entscheiden.
  • Für die Gewerkschaften ist es ein Kernanliegen, die ILO Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen weiterhin einzuhalten. Das soll auch international überwacht werden.
  • Grundsätzlich, heißt es in dem Papier muss "die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein, wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens".
  • In keinem Fall dürften Rechte der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und der Tarifautonomie oder andere Schutzrechte der Arbeitnehmer als "nicht-tarifäre Handelshemmnisse" interpretiert werden. Nationale Regulierungen bzgl. des Arbeitsmarktes, Streikrechts, Tarifverträgen müssen von einem Abkommen unberührt bleiben.
  • Sowohl dem DGB als auch der Bundesregierung ist prinzipeill wichtig, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, nicht ausgehebelt werden kann, schon gar nicht durch einen Regulierungsrat oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften. Solche Schutzvorschriften sind ohnehin nicht erforderlich. Deshalb sind auch Investor-Staat-Schiedsverfahren abzulehnen.
  • Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt bleiben.
  • Audiovisuelle Dienstleistungen sind dauerhaft vom Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. 
  • Eine Regulierung der Finanzmärkte ist weiterhin vonnöten. Auch darauf soll das Abkommen eingehen.
  • Bei der öffentlichen Vergabe und Beschaffung dürfen soziale und ökologische Vergabekriterien nicht infrage gestellt werden.
  • Schließlich heißt es in dem Papier: "Ein Abkommen sollte eine Klausel enthalten, die eine Korrektur von unerwünschten Fehlentwicklungen ermöglicht."
  • Auch Zeitdruck soll keine Rolle spielen. Die Verhandlungen sollen transparent und unter Einbezug der nationalen Parlamente stattfinden. 

Grundsätzlich gilt: Das Abkommen steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des EU-Parlaments, des Rates und auch unter dem Zustimmungsvorbehalt der 28 nationalen Ratifizierungsprozesse. "Das zeigt: Ein TTIP, das die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht berücksichtigt, darf und wird es nicht geben."

Das Papier ist diesem Artikel angehängt.

Hier ist ein Blogbeitrag von SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil zu lesen, in dem er die Chancen und Risiken von TTIP analysiert.