An dem Gespräch nahmen für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) der stv. Bundesvorsitzende Frank Werneke und Veronika Mirschel (Referat Selbstständige) teil, für den Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) Bernhard F. Störkmann (Justiziar), Marion Kracht und Hans-Werner Meyer, für den Interessenverband Deutscher Schauspieler e. V. (IDS) die beiden Vorstandsmitglieder Irina Wanka und Alexander Osteroth sowie für die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V. die beiden Vorstandsmitglieder Regine Hergersberg und Reinhold Dienes.

Im Mittelpunkt stand der Vorschlag der SPD, die so genannte Rahmenfrist zu verlängern und die Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterzuentwickeln. Die Initiative der SPD, die seit 2009 geltende und bis Ende Juli 2012 befristete Regelung für kurz befristet Beschäftigte zu verlängern, gleichzeitig aber anzupassen, wurde sehr positiv aufgenommen. Insbesondere die Film- und Fernsehschaffenden, aber auch in anderen Bereichen erlangen viele Beschäftigte aufgrund der kurzen Befristung ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Fast ein Viertel von denen, die arbeitslos werden, fällt sofort auf das Niveau der Grundsicherung. Damit kann die Arbeitslosenversicherung ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen. Der 2009 in der Großen Koalition gefundene Kompromiss hat kaum Verbesserungen gebracht. Das hat sich nicht nur durch die Monitoring-Berichte der Bundesregierung, sondern auch in verschiedenen Studien, unter anderem von Ver.di und den Verbänden der Filmschaffenden in der Zwischenzeit deutlich abgezeichnet.

Verlängerung der Regelung für kurz befristet Beschäftigt

Dieses Problem und mögliche Lösungen wurden mit den Vertretern der Film- und Fernseh-schaffenden immer wieder diskutiert. Die zuständige Berichterstatterin Angelika Krüger-Leißner MdB hat sich gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Kultur und Medien dafür eingesetzt, eine entsprechende Antwort auf diese Fragen zu erarbeiten. Mit dem Antrag „Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken: Rahmenfrist verlängern – Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln“ schlägt die SPD-Bundestagsfraktion nun vor, den Zeitraum, in dem Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erworben werden können, von zwei Jahren auf drei Jahre zu verlängern. Darüber hinaus soll die 2009 für kurz befristet Beschäftigte gefundene Regelung angepasst werden.

Die SPD fordert eine Verlängerung der Regelung für kurz befristet Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungspflichtverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen und damit die Anwartschaftszeit von sechs Monaten erfüllt wird. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I beträgt vier bzw. fünf Monate, wenn Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von insgesamt mindestens acht oder zehn Monaten vorliegen. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen der bisherigen Regelung und damit auch die bislang geltende Einkommensgrenze entfallen. Zugleich soll eine Evaluation feststelle, ob die Zielgruppe erreicht wird, welche finanziellen Auswirkungen die Regelungen haben, ob es Fehlanreize gibt und ob die neuen Regelungen nachvollziehbar und einfach anwendbar sind.

Soziale Sicherung

In dem Gespräch wurde aber auch deutlich, dass dieser Vorschlag sehr genau zu prüfen sein wird. Es sei daher richtig, die von der SPD geforderte Anhörung zu dieser Frage durch-zuführen. Darüber hinaus müssten auch andere Aspekte der sozialen Absicherung von Film- und Fernsehschaffenden in den Blick genommen werden. Beispielsweise seien das tageweise Engagement von Schauspielern sowohl in der Arbeitslosenversicherung, als auch in der Kranken- und Rentenversicherung bislang nur unzureichend berücksichtigt.

Fragen der sozialen Sicherung von Kultur- und Medienschaffenden und Kreativen sind ein zentraler Punkt im Projekt Kreativpakt des Projektes Zukunftsdialog der SPD-Bundestagsfraktion. Die im Gespräch mit den Filmschaffenden aufgeworfenen Probleme werden wir im Kreativpakt bearbeiten, um zu weiteren konkreten Vorschlägen zu kommen.