Erarbeitet hat es die Projektgruppe #NeueZeiten im Rahmen des Projekts Zukunft – #NeueGerechtigkeit im Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, Fachleuten aus Gewerkschaften, Organisationen und Wirtschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Ziel ist es, die sozialen Sicherungssysteme fit zu machen für einen grundlegenden Wandel in unserer Arbeitswelt: Selbständige Tätigkeit erfolgt heute viel häufiger als früher im Wechsel mit, oder sogar parallel zu, abhängiger Beschäftigung. Gleichzeitig arbeiten viel mehr Selbständige „solo“, also ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dabei oftmals auch mit eher geringen Einkommen. Deshalb wollen wir die Selbständigen in Zukunft möglichst umfassend in die verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung einbeziehen. Dafür werden wir den Selbständigen den Zugang hierzu gezielt wirtschaftlich attraktiver und einfacher machen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung will die SPD-Fraktion Selbständige durch eine spürbare Absenkung der bislang sehr hohen Mindestbeiträge entlasten. Künftig sollen die Beiträge von Selbständigen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, grundsätzlich einkommensabhängig erhoben werden.

Durch diese Entlastung erhalten insbesondere Selbständige mit geringeren Einkommen mehr finanziellen Spielraum für eine auskömmliche Altersvorsorge. Dabei wollen die Sozialdemokraten in Zukunft auch für Selbständige eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme hiervon gilt für Selbständige, die Mitglied in einem bestehenden Versorgungswerk sind bzw. werden können. Für alle, die heute bereits als Selbständige tätig sind, sieht die SPD-Fraktion eine großzügige Übergangsregelung vor, die sich an Altersgrenzen und dem Umfang der bereits geleisteten Vorsorge orientiert. Dadurch wird ein weitgehender Bestandsschutz hinsichtlich bereits getroffener Vorsorgeentscheidungen gewährleistet.