Schwule und Lesben: 11 Jahre eingetragene Lebenspartnerschaft - da geht noch was

Christine Lambrecht, MdB (Foto: spdfraktion.de)

Stand:
06.08.2012
Arbeitsgruppen:
Rechtspolitik, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abgeordnete/r:
Christine Lambrecht
Themen:
Schwule und Lesben , Rechtspolitik
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SPD-Fraktion arbeitet für Abbau noch bestehender Diskriminierungen

Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet kontinuierlich daran, gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben vorzugehen. Dazu hat sie immer wieder Anträge in den Bundestag eingebracht. Mit dem Antrag "Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften" forderten die Sozialdemokrat_innen 2010, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der diese mit der Ehe gleichstellt und Nachteile beseitigt. Doch Schwarz-Gelb hat dieses Vorgehen im 2011 abgelehnt und damit bestätigt, dass die Koalition nicht mehr als Lippenbekenntnisse liefert.

Seit 11 Jahren können schwule und lesbische Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit hat die damalige rot-grüne Bundesregierung homosexuellen Partnerschaften einen sicheren rechtlichen Rahmen gegeben. Dennoch bestehen nach wie vor Lücken in der Gleichstellung mit der Ehe.

Ungleiche Behandlung von Homosexuellen gegenüber Heteroseuxellen existiert noch immer in den Bereichen der Adoption von Kindern, des Steuerrechts und im öffentlichen Dienst. Die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners (sog. Stiefkindadoption) ist zwar zulässig. Aber die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner ist schwulen und lesbischen Paaren verwehrt. Generell ist es unzumutbar für eingetragenen Paare, dass sie ihre Rechte scheibchenweise einklagen müssen. "Eine umfassende Gleichstellung muss endlich durchgesetzt werden. Auch im Steuerrecht lässt eine endgültige Gleichstellung auf sich warten", erklärte SPD-Fraktionsvizin Christine Lambrecht angesichts des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Im Grunderwerbsteuerrecht sowie im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht ist eine gleichberechtigte Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartner vollzogen. Doch im Einkommensteuerrecht werden eingetragene Lebenspartnerschaften entgegen den Ankündigungen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vor allem beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt.

Hintergrund

Gleichstellungspolitik für Lesben und Schwule gibt es nur mit der SPD-Fraktion

28.06.2012|Die Regierungsfraktionen haben heute im Plenum wieder gezeigt, dass sie kein Interesse an der Gleichstellung von Lesben und Schwulen haben. Die Abstimmung im Deutschen Bundestag macht deutlich, dass die Rechte von Homosexuellen weder von CDU/CSU noch von der FDP vertreten werden. zum Artikel

Umfassender Diskriminierungsschutz

30.06.2011|Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Grundgesetzes will die SPD-Bundestagsfraktion die Ergänzung "sexuelle Identität" einfügen, um eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität zu unterbinden.zum Artikel

Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften

18.06.2010|Seit August 2001 bieten Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Partnerschaft einen gesicherten Rechtsrahmen zu geben. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind Eheleuten jedoch bis heute nicht in allen Bereichen gleichgestellt. zum Artikel

Keine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität

17.12.2009|Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Wir haben deshalb in der Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen.zum Artikel

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