Die SPD-Bundestagsfraktion will die Terrorismusbekämpfung in Deutschland verbessern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands entschlossen und nachhaltig mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den internationalen Terrorismus, Fanatismus und Radikalisierung verteidigen.

Dazu gehört auch, Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, zu verhindern. Mit dieser Zielsetzung hat der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes in 1. Lesung beraten (Drs. 18/3831).

Der Entzug des Personalausweises soll Reisen von Dschihadisten effektiv verhindern.
Bereits nach geltendem Recht ist es unter anderem möglich, Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch die die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden könnten, den Reisepass zu entziehen.

Um die Ausreise vor allem so genannter Foreign Fighters (deutsche Staatsangehörige, die zum islamistisch-dschihadistischen Personenspektrum zählen und aus Deutschland in die Krisenregionen ausreisen, um sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen) künftig noch besser verhindern zu können, soll zur Kontrolle nun (gleichzeitig) auch der Personalausweis entzogen werden können und stattdessen ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden.

Dieser Ersatz-Personalausweis dient nur zur Identifizierung im Inland, berechtigt aufgrund eines Ausreise-Sperrvermerks aber nicht mehr zum Verlassen Deutschlands. Das ist notwendig, da bisher eine Ausreise mit dem Personalausweis vor allem über die Türkei nach Syrien noch möglich ist. Diese Lücke wird jetzt geschlossen.

Um die unerkannte Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, wird durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen. Dadurch sind die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments, können innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.