Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mehr Investitionen für den ÖPNV, da sind wir Sozialdemokraten natürlich dabei. Das gilt genauso, wenn es darum geht, für fairen Wettbewerb im Nahverkehr zu sorgen. Aber gerade dafür brauchen wir keinen Antrag der Grünen. Wir müssen den Bund nicht auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des PBefG vorzulegen. Es gibt schon eine gute Initiative des Bundesrates, zu der sich der grüne Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg übrigens enthalten hat. Diese Initiative unterstützen wir. Sie sollte schnell beraten werden, damit soziale und ökologische Standards verbindlich definiert werden können und nur die Verkehrsunternehmen, die sie erfüllen, den Zuschlag bekommen. Der Gesetzesantrag der Länder hat drei Ziele: Das Nichteinhalten von Anforderungen wie soziale und Umweltstandards soll ein Ablehnungsgrund sein können. Regelungen zur Tariftreue und zum Personalübergang sollen in Nahverkehrspläne und Vorabbekanntmachungen aufgenommen werden können. Bei den Anträgen auf eigenwirtschaftlichen Verkehr muss die wirtschaftliche Erbringbarkeit über den gesamten Zeitraum dargelegt werden. Ich weiß, dass gerade die letzten beiden Punkte von vielen Omnibusunternehmen kritisch gesehen werden. Deswegen möchte ich mich auf den Punkt konzentrieren, den ich zentral finde: Die Nichteinhaltung zuvor definierter sozialer Standards muss ein Ablehnungsgrund sein können – die Hauptforderung auch des Antrages der Grünen. Hier brauchen wir Rechtssicherheit, die wir mit der Bundesratsinitiative schaffen können, gerade auch deshalb, weil wir es mit einem hochkomplexen Zusammenspiel aus öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Aufgabenträgern, Genehmigungsbehörden, Verkehrsverbünden zu tun haben. Wir haben in der letzten Legislaturperiode das PBefG novelliert. Ich war an der Kompromissfindung beteiligt und habe natürlich gehofft, dass der Kompromiss länger trägt. Aber wenn uns fast 200 Personalräte öffentlicher Verkehrsunternehmen anflehen, tätig zu werden, wenn Verdi, VDV, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft, der Städtetag mit einer Stimme sprechen, dann kann man das nicht ignorieren; dann zeigt das, dass es einfach große Sorgen gibt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich kenne die Einwände. Sicherlich, man kann vorbringen: Es handelt sich nicht um ein Vorhaben des Koalitionsvertrages. Warum der Zeitdruck? Warum nicht in Ruhe diskutieren, wie das PBefG in der nächsten Legislaturperiode geändert werden sollte? Man kann auch vorbringen: Die – das kann ich mir jetzt nicht verkneifen: wenig aussagekräftige – Evaluierung des PBefG soll zunächst beraten werden. Aber es gibt ein schlagendes Argument dafür, schnell zu sein: Aufgrund der im Jahr 2019 auslaufenden Übergangsfrist für die entsprechende Verordnung wird in den kommenden zwei Jahren die Mehrheit der über 500 kommunalen Aufgabenträger Ausschreibungen oder Direktvergaben durchführen. Davon werden nach Schätzungen von Verdi drei Viertel aller Betriebe in Deutschland, circa 100 000 Beschäftigte direkt und 20 000 bis 30 000 in Subunternehmen betroffen sein. Aktuell haben sich mit nur einer Ausnahme alle Kommunen bei abgelehnten Anträgen auf eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Klagen auseinanderzusetzen und können den Auftrag nicht endgültig rechtssicher vergeben. Deswegen möchte ich Sie alle an dieser Stelle bitten, einen Ausgleich zu finden zwischen denen, die sich zu Recht um ihre Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sorgen, und denen, die befürchten, ihre Geschäftsgrundlage, ihre Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen. Ich habe die Art und Weise, wie wir bei der letzten Novellierung einen Ausgleich erreicht haben, sehr geschätzt. Daran wollen wir anknüpfen und haben deshalb in den vergangenen Wochen Gespräche mit den antragstellenden Bundesländern und auch mit unserem Koalitionspartner geführt. Die Gespräche mit den Ländern waren sehr konstruktiv – ihr Gesetzesantrag gibt unsere Haltung eins zu eins wieder –; die mit dem Koalitionspartner – das hat man gerade vom Kollegen Donth gehört – waren noch nicht ganz so erfolgreich.

(Gustav Herzog [SPD]: Die sind noch in der Lernphase!)

Aber ich möchte trotzdem, dass wir zueinanderkommen können. Denn es geht mir und meiner Fraktion ausdrücklich nicht um die Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die muss es weiter geben. Was aber nicht geht, ist, dass Eigenwirtschaftlichkeit durch Sozialdumping erreicht wird.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE] – Michael Donth [CDU/CSU]: Wir wollen das doch auch nicht!)

Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Ich gehe davon aus, dass die meisten Verkehrsunternehmer verantwortungsbewusste Arbeitgeber sind. Angesichts des Mangels an Personal ist dies ja ohnehin geboten. Aber wenn ich als Politiker die Möglichkeit habe, durch eine schlanke Änderung des PBefG – nennen wir es einfach mal so – eine Präzisierung zu erreichen, nämlich dass, wer wirtschaftlich ist, weil er Sozialstandards unterläuft, den Auftrag nicht bekommt, dann will ich die ergreifen.

(Beifall bei der SPD)

Ich verstehe übrigens nicht, wie man sich dem versperren kann. Deswegen bitte ich die Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker insbesondere der Union, sich einen Ruck zu geben. Lassen Sie sich von Ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalpolitik überzeugen! Reden Sie mit denen, die bei Ihnen für die Arbeitnehmerinteressen einstehen! Hören Sie auf die Bürgermeister aus Ihrer Partei! Und dann können Sie eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen – das gilt dann am Ende natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen –, den Gesetzesantrag der Länder zu unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)