Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege André Hahn hat gerade ein sehr gutes Beispiel dafür genannt, wie integrativ der Sport sein kann, nämlich beim FC Bundestag, wo wir uns alle hervorragend verstehen. Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit – so der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Volker Kauder. Damit hat er recht. Betrachten wir doch einmal die Wirklichkeit der Sportvereine in Bezug auf den Mindestlohn! 

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass Angestellte von Vereinen nun für ihre getane Arbeit fair bezahlt werden, und das – da sind wir uns sicherlich einig – ist auch gut so. Das, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Branchen gilt, muss auch im Sport gelten. Hierbei ist zu betonen, dass das Ehrenamt von der Mindestlohnregelung nicht betroffen ist. Die Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren, leisten einen ungeheuren volkswirtschaftlichen Beitrag und tragen maßgeblich zum Gelingen des gesellschaftlichen Miteinanders bei. Auch wenn der Ehrenamtler für seine Aufwendungen und Kosten eine Aufwandsentschädigung erhält, trifft auf ihn der Arbeitnehmerstatus nicht zu. Er fällt somit nicht unter die Mindestlohnregelung. Ebenfalls ist denkbar, dass ein Verein jemanden auf Minijobbasis anstellt, zum Beispiel zur Führung des Vereinsheims. Hierfür stehen ihm richtigerweise 8,50 Euro pro Stunde zu. Dies schließt jedoch nicht aus, dass er weiterhin für diesen Verein ehrenamtlich tätig ist und dafür auch eine Aufwandsentschädigung erhalten kann, etwa wenn derjenige, der das Vereinsheim führt, eine Jugendmannschaft trainiert. Also – und nun hingehört! –: Arbeitnehmer ist nur, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages weisungsgebundene Arbeit leistet, und darunter fällt das Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung eindeutig nicht.

Kommen wir zum Monster der Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten. Es wird teilweise so getan, als hätte es diese bisher nicht gegeben. Diejenigen von uns, die schon einmal in einer Fabrik gearbeitet haben, werden sich an die berühmte Stechuhr erinnern, die Beginn und Ende der Arbeitszeit registriert hat. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen die geleisteten Arbeitsstunden festgehalten und Überstunden ausgeglichen werden. Dies macht Sinn und schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung. Wie kann die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten für Sportvereine denn nun aussehen? Recht einfach: Man trägt handschriftlich den Beginn und das Ende der Arbeitszeit in eine Liste ein, und dies bei einem Zeitaufwand unter einer Minute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist sicher zu leisten. Die Vereine haben das auch schon in Bezug auf die Registrierung der Übungsleiterstunden getan, da ansonsten eine Bezuschussung durch den jeweiligen Landessportbund nicht erfolgen kann. Es ist also ein Prozedere, das in den Vereinen durchaus üblich ist. Es handelt sich bei der Kritik an der Dokumentationspflicht also um einen Scheinriesen, ähnlich Herrn Turtur aus der Augsburger Puppenkiste, der bei näherem Betrachten immer kleiner wird.

Eine Schwierigkeit – Kollege Gienger und ich haben es thematisiert – ist der Status der sogenannten Vertragsamateure, jener Sportlerinnen und Sportler, die sich vertraglich an einen Verein binden und dafür ein geringes Entgelt erhalten; im Bereich des Fußballs häufig 250 Euro pro Monat. Das Problem ist erkannt und bei unserer Arbeitsministerin Andrea Nahles in den besten Händen. Ich darf Beispiele nennen. Sie hat für die Angestellten des Schaustellergewerbes und für die Mitarbeiterinnen – ich hätte fast gesagt: der Pfälzer Bergdörfer – der Pfälzer Berghütten eine Lösung gefunden. Sie können gespannt sein. Sie wird ein gutes Ergebnis liefern, weil Andrea Nahles mit den Menschen, den Organisationen und Vereinen spricht. Bleiben Sie also bitte alle ganz entspannt.

Zwei kurze Bemerkungen seien mir noch erlaubt. Der Kollege Hahn hat es eben schon angesprochen: Der Sport trägt beispielhaft zur Integration von Menschen bei, unabhängig von ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrem sozialen Status, und muss alle erdenkliche Unterstützung hierfür erhalten; gerade in diesen Tagen!

Ein Letztes. In Bezug auf die Olympiabewerbung von Berlin und Hamburg möchte ich erwähnen, dass die Akzeptanz der Bevölkerung davon abhängen wird, ob sie erkennt, dass das Großereignis eine nachhaltige Bedeutung für unser Land bzw. eine Region hat. München, London und Warschau an der Weichsel haben es uns vorgemacht.

Vielen Dank