Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lerchenfeld, auch wenn Sie versuchen, sich an dieser Stelle sozusagen in besonderer Weise als Steuertreiber und Steuererhöher zu profilieren, muss ich Ihnen sagen: Das wird nicht funktionieren. Wir wollen diese Varianten mit regionalen Steuersätzen nicht, weil sie in Wirklichkeit zu Steuerdumping führen müssen.

Packen Sie den Vorschlag einfach wieder ein, und vergessen Sie ihn erst einmal. Wir können aber auch gerne später noch einmal darüber reden. Jetzt möchte ich ganz gerne zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Konzert von Haushaltssolidität, Entlastung der Kommunen und Stärkung ihrer Investitionskraft ist der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. In Richtung der Kollegen von den Grünen und der Linken sage ich: Es ist nicht der erste, es ist nicht der einzige, und es wird auch nicht der letzte sein.

Frau Karawanskij, Herr Kindler, natürlich gibt es gegen diesen Gesetzentwurf – wie das bei Gesetzentwürfen meistens der Fall ist – einen zentralen Einwand, der in einem Satz zusammengefasst lautet: Mehr Geld wäre besser.

Naja, der Erkenntniswert dieses Satzes ist ebenso groß wie der der Feststellung, dass es morgens hell wird. Das stimmt irgendwie immer, hilft uns aber nicht weiter.

Herr Minister Schäuble und Frau Ministerin Schwesig haben den Umfang der finanziellen Entlastungen in den vergangenen Jahren und den des jetzt vorgesehenen Gesamtpakets hinreichend dargestellt. Der Maßstab unseres politischen Handelns orientiert sich an dieser Stelle an Johannes Rau, der gesagt hat: „Sagen, was man tut, und tun, was man sagt“. Mit der Bereitstellung von 1 Milliarde Euro jährlich in den Jahren 2015 bis 2017 für die Kommunen bis zur späteren jährlichen Entlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro im Kontext eines neuen Bundesteilhabegesetzes tut die Koalition das, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Das ist, glaube ich, in Ordnung. Sie müssen sich noch ein bisschen gedulden, bis das alles umgesetzt wird, aber das ist unser Maßstab.

Glaubwürdigkeit ist in diesem Fall die Kategorie der politischen Kultur, die wir hiermit nachweisen und für uns in Anspruch nehmen. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass manche behaupten, wir würden den Koalitionsvertrag brechen oder wir würden – was haben Sie gesagt? – Placebos verteilen. Frau Karawanskij, lassen Sie mich es mit den Worten Herbert Wehners sagen: „Es gibt keine faktenersetzende Kraft der Phraseologie“.

Das sind keine Placebos. 3 Milliarden Euro sind eine ganze Menge Geld.

Selbstverständlich weiß ich, dass durch die zur Verfü- gung gestellten Mittel, weder die für die Kommunen vorgesehenen noch die für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsaufbau“, allein nicht alle Probleme der Kommunen gelöst werden können. Aber die Mittel stel- len einen weiteren konkreten Schritt dar hin zur Entlastung der Kommunen und zur Schaffung zusätzlicher Kitaplätze.

Wir werden die Mittel zur Unterstützung der Kommunen bis zum Ende der Legislaturperiode weiter deutlich erhöhen. Aber wir brauchen Zeit, um das Bundesteilhabegesetz gesetzgeberisch entsprechend zu gestalten und um Klarheit über die künftige Gestaltung der Bund-Län- der-Finanzbeziehungen zu bekommen. Die Entlastung der Kommunen bleibt aber eine prioritäre Aufgabe dieser Koalition.

Zu den Bausteinen – das betrifft das Jahr 2014 – gehört übrigens auch die Übernahme der Grundsicherung im Alter. Mit der letzten Rate – das ist eben schon ein paar Mal erwähnt worden – in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro in 2014 – das ist übrigens mehr, als Sie für das Jahr 2014 reklamierten – übernimmt der Bund allein eine Entlastung, die in diesem Bereich bis zum Ende der Legislaturperiode in der Summe rund 25 Milliarden Euro ausmacht. Das ist alles andere als eine Kleinigkeit. Ich will daran erinnern, dass das das Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaketes war, für das sich die SPD im Bund und in den Ländern massiv eingesetzt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für wen ist die finanzielle Entlastung, die dieses Gesetz leisten soll, eigentlich gedacht? Herr Lerchenfeld, Sie haben darauf hingewiesen – ich bin völlig Ihrer Meinung –: Sie ist für die Städte und Gemeinden, nicht für Landesregierungen. Es ist keine Unterstützung, die Kürzungen an anderer Stelle erlauben soll, nicht im Saarland, nicht in Sachsen-Anhalt oder bei Umlageverbänden. Es kommt ja schon einmal vor – Herr Brinkhaus weiß das genauso gut wie ich; ich weise darauf hin, weil wir beide aus Nordrhein-Westfalen kommen –, dass Leistungen des Bundes für die Kommunen zum Anlass genommen werden, um am kommunalen Finanzausgleich zu drehen, etwa indem Landesregierungen den Kommunen die Beteiligung an der Grunderwerbsteuer komplett streichen, dass sie zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zusätzlich herangezogen oder bei der Abrechnung der Einheitslasten übervorteilt werden.

Wir kennen das aus Nordrhein-Westfalen, Herr Brinkhaus. Das haben wir alles gemeinsam erlebt zu der Zeit, als Jürgen Rüttgers Ministerpräsident war.

Aber mit dieser kommunalfeindlichen Politik in Nordrhein-Westfalen haben wir nach der Wahl von Hannelore Kraft Schluss gemacht.

Heute beklagen sich Spitzenverbände und verschiedene andere Organisationen eher darüber, dass die Sanierung der Landesfinanzen auf dem Rücken der Kommunen erfolgt, beispielsweise in Hessen. Dort gibt es einige, die da eine Aufgabe hätten.

Wir erwarten von allen Ländern, dass die Mittel den Kommunen ungeschmälert zugutekommen, und zwar jeweils zur Hälfte durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und zur anderen Hälfte durch eine verbesserte Umsatzsteuerbeteiligung. Dieser Maßstab sichert unseres Erachtens die gerechte Verteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Milliarde. Das hilft den Kommunen mit einer höheren Arbeitslosenquote mehr als eine reine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung.

Die meisten wissen, dass der bundesweite finanzielle Überschuss aller Kommunen trügerisch ist – dieser Aspekt wurde eben von den Grünen, aber auch vom Finanzminister angesprochen –, weil er der immer noch zu geringen Investitionstätigkeit der Kommunen geschuldet ist und weil er die sich öffnende Schere zwischen armen und reichen bzw. wohlhabenden Kommunen sowie steigende Kassenkredite und Sozialausgaben verschleiert. Ich erspare Ihnen an dieser Stelle die Auflistung der im negativen Sinn beeindruckenden Zahlen. Dieser Entwicklung wollen und werden wir auch mit diesem Gesetz entgegenwirken. Mit diesem Gesetz wird ein Teil der Entlastung der Länder und Kommunen durch das 6-Milliarden-Euro-Paket realisiert, das die Länder vom Bund erhalten, um Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu finanzieren.

Neben der Aufstockung des Sondervermögens ermöglichen es die in den Jahren 2017 und 2018 jährlich zusätzlich zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro
– sie ergeben sich aus einer höheren Umsatzsteuerbeteiligung – den Ländern, ihre Kommunen von den Betriebskosten zu entlasten und damit bessere Bedingungen für mehr Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Ich glaube, Herr Rehberg, es ist falsch, Qualitätsverbesserung und Beitragsfreiheit in diesem Kontext gegeneinander auszuspielen. Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich um Zukunftsinvestitionen handelt. Das ist, wie ich glaube, gut und richtig.

Mit dem Gesetzentwurf ist die Schaffung zusätzlicher Kitaplätze übrigens keineswegs abgeschlossen.

Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend dem erkennbaren Bedarf aufgestockt.

So heißt es auf Seite 63 des Koalitionsvertrages. Das ist für uns der Beurteilungsmaßstab.

Ich glaube, dass dieses ganze Projekt, dass dieser Gesetzentwurf ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung kommunaler Demokratie ist. Das ist wichtig; denn wir müssen Wahlenthaltung und Wählerprotest gewissermaßen als Seismografen verstehen, die die Handlungsnotwendigkeit in einem Sektor wie diesem begründen.

Ich hätte gerne noch ein bisschen mehr Redezeit, aber das geht nicht; das weiß ich wohl.

Ich muss deswegen an dieser Stelle schließen. Ich darf aber noch sagen, dass wir diesem Gesetzentwurf im weiteren Verfahren unsere Unterstützung geben werden.