Anlässlich des Jubiläumsjahres fand an diesem Freitag eine vereinbarte Debatte "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" im Bundestag statt. Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seither sichert sie Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Ulrike Bahr, Mitglied der Arbeitsgruppe Familien, Frauen, Senioren und Jugend der SPD-Fraktion, betonte im Plenum: Die UN-Kinderrechtskonvention „hat viel bewegt: im weltweiten Kampf gegen Kinderarbeit und sexuelle Ausbeutung von Kindern, für ein Recht auf Bildung für Mädchen und Jungen, ein Recht auf Gesundheitsversorgung und Schutz vor Kriegen, und auch für einen neuen Blick auf Kinder und Jugendliche. Noch viel mehr bleibt aber zu tun, weltweit und bei uns in Deutschland“.

Bahr und ihre Kollegin Susann Rüthrich, Kinderbeauftrage der SPD-Bundestagsfraktion, appellierten daher an das Plenum, dass man auch nach wie vor weitere Anstrengungen vornehmen müsse im Kampf gegen Kinderarmut, für bessere Bildungschancen und für die Mitbestimmung von Kindern. Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft wäre es zudem wichtig, Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen gute Förderung, Schutz und Mitsprache zu gewähren.

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation weltweit, machten Bahr und Rüthrich in ihren Reden auch auf das Schicksal der vielfach unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufmerksam. „Kinder sind nach wie vor die Hauptleidtragenden der zahlreichen bewaffneten Konflikte auf dieser Welt“, gab Bahr zu Bedenken. „Allein 1,6 Millionen syrische Kinder sind auf der Flucht, weitere 5,6 Millionen sind innerhalb Syriens von Krieg und Gewalt betroffen“.

SPD-Fraktion weiterhin für Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Ein wichtiger Schritt für stärkere Kinderrechte in Deutschland ist die Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche Grundgesetz. Das finden nicht nur die Abgeordneten der SPD-Fraktion, sondern auch Kinderschutzverbände und die Kinder selbst.

Nach dem Motto „Der stete Tropfen höhlt den Stein“ werde die SPD-Bundestagsfraktion daher auch weiterhin mit Nachdruck Überzeugungsarbeit bei der Unionsfraktion leisten.
„Kinder sind nur bedingt eigenständig, weil sie auf Unterstützung durch andere angewiesen sind. Deshalb brauchen sie ein spezielles Kindergrundrecht, dass ihre besondere Stellung unterstreicht“, betonte Rüthrich. Mit der Verankerung im Grundgesetz könne man dafür sorgen, „dass Kinder und Jugendliche endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht“.

Dialogveranstaltung "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" am 14. Januar 2015

Anlässlich des 25. Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention will die SPD-Fraktion mit Ihnen am 14. Januar 2015 in Berlin darüber diskutieren, wie Kinderrechte in Deutschland weiter gestärkt werden können. Die Veranstaltung im Bundestag ist kostenlos. Seien Sie dabei! 

>> Jetzt informieren und noch bis zum 9. Januar anmelden!

 

Jasmin Hihat