Noch immer haben Kinder mit Migrationshintergrund – mittlerweile in dritter oder vierter Generation – schlechtere Chancen als Kinder ohne Migrationshintergrund. Ungleichbehandlung beginnt bereits im Kindergarten und setzt sich bis ins Erwachsenenleben fort. Menschen mit anderer Hautfarbe oder anderer Herkunft werden bei der Jobsuche, bei Aufstiegschancen, sogar bei der Wohnungssuche diskriminiert und müssen auf ihrem Lebensweg Hürden meistern, die die deutsche Mehrheitsgesellschaft nicht wahrnimmt.

"Wir haben analysiert, welche gesellschaftlichen Hürden es gibt, die die Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern, von Kindern und Enkeln der ehemaligen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und von Geflüchteten am gesellschaftlichen Miteinander noch immer erschwert. Deshalb haben wir Maßnahmen entwickelt, mit denen wir allen Menschen in unserer Gesellschaft gleiche Chancen einräumen wollen: gleiche Startchancen von Kindesbeinen an, aber auch gleiche Chancen im Beruf", sagt der SPD-Abgeordnete Karamba Diaby. Diaby ist Leiter der Projektgruppe #NeuesMiteinander, die das Konzeptpapier im Dialog mit Fachleuten, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet hat.

Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund 

Die SPD-Fraktion fordert weitere Verbesserungen und Investitionen in Bildung, Arbeit, Spracherwerb und in der Antidiskriminierungs- und Gesundheitspolitik. Konkret müsse man mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den erziehenden Beruf und als Lehrkräfte gewinnen und kleine und mittlere Unternehmen dazu ermutigen, Jugendliche mit Migrationshintergrund als Auszubildenden einzustellen, heißt es im Papier. Zudem plädiert die Fraktion dafür, Integrationskurse weiter zu öffnen: für alle Asylbewerberinnen und -bewerber, die Chancen haben, in Deutschland bleiben zu dürfen. Das soll auch für sogenannte Geduldete gelten. (>> Wer zu welcher Gruppe zählt, erklären wir hier).

Die SPD-Fraktion will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes personell und finanziell stärken und die Einführung eines Verbandsklagerechts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz prüfen.