Die Verabschiedung des gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde durch den Deutschen Bundestag sei „eine Entscheidung von historischem Ausmaß“, sagt Thomas Oppermann. „Dafür haben wir viele Jahre gekämpft.“

Vom gesetzlichen Mindestlohn werden 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland profitieren und er wird die Kaufkraft stärken. „Für viele wird es die höchste Lohnerhöhung, die sie in ihrem Leben bekommen“, bekräftigt Oppermann. Das sei auch gut für die Wirtschaft,  schaffe fairen Wettbewerb und ein wichtiger Schritt für die soziale Marktwirtschaft in Deutschland. „Alle Arbeitnehmer wissen 8,50 Euro pro Stunde ist die absolute Grenze, es wird niemand mehr darunter gedrückt. Von da an geht es nur nach oben“,  betont Oppermann.

Mindestlohnregelung ist ein guter Kompromiss

Es werde keine Branchenausnahmen vom Mindestlohn geben, es seien Zwischenstufen vorgesehen, die im Koalitionsvertrag festgelegt worden seien, stellt Oppermann klar. „Spätestens zum 1. Januar 2017 bekommen alle Arbeitnehmer in Deutschland über 18 Jahre den gesetzlichen Mindestlohn.“ Das sei ein guter Kompromiss. Gleichzeitig weist der SPD-Fraktionschef die Kritik der Gewerkschaften am Gesetzentwurf als falsch zurück. Die Gewerkschaften würden verkennen, wie schwierig es sei, in einer Großen Koalition zu einer solchen Regelung zu kommen. „Wenn es einfach wäre, dann hätten es die Gewerkschaften ja auch selbst machen können“, so Oppermann.

Zweijährige Übergangsfrist ist vernünftig

Im Koalitionsvertrag sind zwei Jahre als Übergangfrist hin zum flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen. Diese Regelung bezeichnet Oppermann als vernünftig, so hätten die Branchen Zeit um Anpassungen vorzunehmen.

Die Zeitungsverleger haben den eigentlich für die Übergangsphase vorgesehenen Tarifvertrag nicht vereinbaren können. Deshalb gibt es für sie eine Stufenregelung. Im Jahr 2015 dürfe ihr Lohn den Mindestlohn um 25 Prozent unterschreiten und im Jahr 2016 um 15 Prozent, erläutert Oppermann. „Ab 2017 gibt es dann für alle den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde“.

Für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sei vereinbart worden, dass die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgedehnt werde, berichtet Oppermann. In dieser Zeit müsse aber auch der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden.

Die Zeit der Ausbeutung von Praktikanten ist vorbei

Für freiwillige Praktika im Rahmen von Ausbildung und Studium mit einer maximalen Dauer von drei Monaten muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Aber er gilt für alle Praktika, die darüber hinaus gehen oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung beziehungsweise einem abgeschlossenen Hochschulstudium geleistet werden. Die Zeit, in der Praktikanten trotz abgeschlossener Berufsausbildung ausgebeutet und ohne Vergütung beschäftigt wurden, sei vorbei, sagte Oppermann. „Wir nehmen Abschied von der Generation Praktikum“.