Paritätische Finanzierung der GKV wiederherstellen

Mehr Solidarität im Gesundheitswesen

Die Amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sichert Ärztinnen und Ärzten erhebliche Einkommensvorteile bei der Behandlung privatversicherter Patientinnen und Patienten. Die Idee einer Novellierung der GOÄ stamme noch aus Zeiten der CDU/CSU-FDP-Regierung, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Bundestagsfraktion am 8. Januar 2015 beschlossen hat.

Bürgerschaftliches Engagement
(Foto: picture alliance / dpa)

„Unser Ziel ist die einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzlich versicherte Patienten behandeln", sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Denn gesetzlich Versicherte müssten die höheren Ausgaben der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte über höhere Steuern mitfinanzieren, was nicht solidarisch sei.

Daher lehnt die SPD-Bundestagsfraktion einen Anstieg der ärztlichen Privathonorare strikt ab. Denn durch eine Novellierung der GOÄ würde das System der Zwei-Klassen-Medizin zementiert, so das Positionspapier: „Wir wollen, dass Gesundheit nicht vom Geldbeutel abhängt. Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen den gleichen Zugang zur medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung haben“, lautet es dort. Deswegen setze sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für die Einführung der solidarisch finanzierten Bürgerversicherung ein und fordert Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern.

Außerdem müsse der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag, der gegenwärtig von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, gestrichen werden, schreibt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem im Positionspapier. Denn die Zeiten hätten sich geändert: „Der deutschen Wirtschaft geht es heute so gut, wie seit langem nicht mehr.“ Das Argument der Senkung der Lohnnebenkosten zur Entlastung der Arbeitgeber ziehe deshalb nicht mehr. Die Kassen sollen in Zukunft wieder paritätisch je zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragene Beiträge erhalten

Bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen

Die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen hat in den vergangenen zehn Jahren erheblich zugenommen. Demgegenüber steht ein Mangel an Therapieplätzen. Mehrwöchige Wartezeiten auf einen Facharzttermin bzw. Therapieplatz sind die Folge. Viele Patientinnen und Patienten würden daher von Hausärzten versorgt, die für diese Behandlung nicht adäquat ausgebildet sind, heißt es in einem weiteren Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion. „Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität müssen auch für psychisch Kranke gelten“, fordert die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, ein. Es gelte deshalb insbesondere die ambulanten Strukturen zu stärken. Beides sei mit dem PEPP-System (Pauschaliertes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychotherapie) nicht möglich gewesen, so Mattheis.
Seit 2013 wird dieses Konzept in stationären Einrichtungen erprobt. Das PEPP-System orientiert sich an den Fallpauschalen in den Krankenhäusern. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion werde PEPP dazu führen, dass gerade psychisch schwerstkranke Menschen, die einen Therapieplatz am dringlichsten benötigen und sich am wenigsten wehren können, nicht die Versorgung erhalten, die sie brauchen. Da ihre Behandlung für die Häuser nicht lukrativ sei, würden Kliniken schwer psychisch Erkrankte aus ökonomischen Gründen nicht adäquat behandeln: „Es darf nicht zu einer Rosinenpickerei zu Lasten Schwerkranker kommen“, so lautet es im Positionspapier. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher ein Vergütungssystem, das den tatsächlichen Behandlungsaufwand honoriert.

Zum Abschluss der SPD-Fraktionsklausur fasst Thomas Oppermann die Beratungen und Beschlüsse zusammen. Einen Schwerpunkt legt er dabei auf die Themen Öffentliche ‎Sicherheit‬ und Integration.

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