Das wäre lange vor der Regelaltersgrenze, und zu den gesundheitlichen Leiden kommen Sorgen, wie man künftig finanziell klarkommt. Hierfür gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr arbeitsfähig ist, für den tritt die Solidargemeinschaft ein. Und er oder sie erhält die sogenannte Erwerbsminderungsrente.

Um die Situation künftiger Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zu verbessern, beschließt der Bundestag am 1. Juni 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 18/11926, 18/12590) in 2./3. Lesung. Dafür haben die SPD-Bundestagsfraktion und Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) lange gekämpft.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dann springt die Deutsche Rentenversicherung ein und zahlt die Erwerbsminderungsrente. Die Absicherung des Risikos, aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten zu können (Erwerbsminderung), ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für Menschen, die nicht mehr voll, aber nur noch eingeschränkt arbeiten können (zwischen drei und sechs Stunden täglich) gibt es eine Leistung. In diesem Falle wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt.

Zurzeit beziehen rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente. Gut 15 Prozent davon sind zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Bei den Altersrentnerinnen und -rentnern trifft das aktuell nur auf 2,5 Prozent zu. Pro Jahr müssen mehr als 170.000 Beschäftigte, bevor sie das Regelrentenalter erreicht haben, aus gesundheitlichen Gründen ihren Job aufgeben.

Längere Zurechnungszeiten steigern die Erwerbsminderungsrente

Mit dem Gesetzentwurf schafft die Große Koalition bereits zum zweiten Mal Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner. Durch das Rentenpaket im Jahr 2014 wurde die sogenannte Zurechnungszeit bereits von 60 auf 62 Jahre verlängert. Das bedeutet, wenn jemand ab dem 1. Juli 2014 einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wird diese so berechnet, als ob die Person mit ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zum 62. Lebensjahr weitergearbeitet hätte. Bei der Berechnung wird außerdem sichergestellt, dass die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung nicht mitberechnet werden, wenn die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit bereits eingeschränkt war und das Einkommen dadurch geringer ausfiel. Durch diese Maßnahmen stieg die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente von 628 Euro im Jahr 2014 auf 672 Euro im Jahr 2015. Hier braucht es damit dennoch noch weitergehende Verbesserungen.

Ab 2024: Zurechnungszeit nochmal drei Jahre länger

Menschen, die künftig eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen werden, sollen besser vor Armut geschützt werden. Deshalb soll die Zurechnungszeit von 2018 an in sechs Stufen um drei Jahre auf 65 Jahre angehoben werden. Von 2024 an wird die Erwerbsminderungsrente für Neuzugänge dann so berechnet, als ob die Person mit ihrem durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Lebensjahr erwerbstätig gewesen sei. Die Anhebung erfolgt in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils drei Monate und danach bis 2023 um jeweils sechs Monate.

Diese Maßnahme kostet zusätzlich zunächst bis 2021 rund 140 Millionen Euro pro Jahr. Bis 2045 werden die zusätzlichen Kosten pro Jahr auf 3,2 Milliarden Euro angewachsen sein. Das liegt daran, dass die Zahl der Erwerbsminderungsrentner kontinuierlich steigt, die von der längeren Zurechnungszeit profitieren. Diese Maßnahme ist sozial gerecht, denn Menschen, die unverschuldet nicht mehr erwerbsfähig sind, sollen sozial besser abgesichert werden und vor Armut geschützt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einem neuen Gesetz sollen Menschen, die in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, durch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente stärker vor Armut geschützt werden. Diese wichtige sozialpolitische Maßnahme geht auf die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zurück.