Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen

Arzt mit Geld und Handschellen (Foto: BilderBox.com)

Stand:
26.05.2011
Arbeitsgruppen:
Gesundheit
Themen:
Gesundheit
Empfehlen:
E-Mail, Facebook, Twitter

Schaden von Patienten und Krankenkassen abwenden

Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr zwischen 5 und 18 Milliarden Euro verloren. Neben dem finanziellen Schaden drohen den Patientinnen und Patienten jedoch zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung, wenn z. B. für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt. Um der Korruption im Gesundheitswesen entgegen zu treten hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im November 2010 einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser wird nun am 27. Mai 2011 erstmalig im Bundestag beraten.

Derzeit ist in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können. Ebenso gibt es keine Vorschrift, die eine Sanktionierung von Falschabrechnungen durch Krankenhäuser möglich macht. Vielen Ermittlungsbehörden fehlt das Spezialwissen zur Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

Rede des gesundheitspolitischen Sprechers Karl Lauterbach MdB

Forderungen der Sozialdemkraten an die Bundesregierung

Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag die Bundesregierung zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch sicher zu stellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.
     
  • Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist zu gewährleisten, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden.
     
  • Auf die Länder sollt eingewirkt werden, damit diese besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwalt-schaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen errichten. Begleitend sollten Angebote zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten mit einem möglichst einheitlichen Curriculum realisiert werden.
     
  • Es wird ein besonderer, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielenden Straftatbestand geschaffen, der neben dem Vermögen die besondere Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Patientinnen und Patienten schützt.

 

  • Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten sollen als Profit-Center innerhalb der sie tragenden Organisationen verankert werden, damit der erwünschte personelle Ausbau nicht durch die von der Koalition geplante Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenkassen verhindert wird.
    Rede des verantwortlichen Berichterstatters Edgar Franke MdB 

 

Die SPD hatte bereits in der letzten Wahlperiode in der Großen Koalition einen Vorstoß unternommen, um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Die Union hatte sich dem jedoch mit nicht nachvollziehbaren Begründungen widersetzt.

Fragen zu diesem Artikel

Bei Fragen und Anregungen zu diesem Artikel können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

Kommentar