17/3685 Antrag Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen
10.11.2010Link aufrufen
Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr zwischen 5 und 18 Milliarden Euro verloren. Neben dem finanziellen Schaden drohen den Patientinnen und Patienten jedoch zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung, wenn z. B. für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt. Um der Korruption im Gesundheitswesen entgegen zu treten hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im November 2010 einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser wird nun am 27. Mai 2011 erstmalig im Bundestag beraten.
Derzeit ist in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können. Ebenso gibt es keine Vorschrift, die eine Sanktionierung von Falschabrechnungen durch Krankenhäuser möglich macht. Vielen Ermittlungsbehörden fehlt das Spezialwissen zur Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag die Bundesregierung zu folgenden Maßnahmen auf:
Die SPD hatte bereits in der letzten Wahlperiode in der Großen Koalition einen Vorstoß unternommen, um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Die Union hatte sich dem jedoch mit nicht nachvollziehbaren Begründungen widersetzt.
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