Bei 16- und 17-Jährigen soll die Ehe in der Regel aufgehoben werden müssen; das käme im Prinzip einer Scheidung gleich. Ausnahmen sollen bei dieser Altersgruppe aber möglich sein. In solchen Fällen soll das Familiengericht nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes entscheiden. Bereits am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz beschlossen.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, stellt klar: „Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“

Zum Hintergrund:

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte den Entwurf vor, weil durch die stärkere Zuwanderung auch mehr Ehepaare ins Land gekommen sind, bei denen ein Partner, in der Regel die Frau, noch minderjährig ist. Laut dem Bundesinnenministerium sind derzeit deutschlandweit 1475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht.