Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) eindämmen

Arztgespräch (Foto: BilderBox.com)

Stand:
10.05.2012
Arbeitsgruppen:
Gesundheit
Themen:
Gesundheit , Verbraucherschutz
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Patienten transparent informieren

Jede/r Krankenversicherte kennt sie, die Faltblätter über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auf den Empfangstresen der Arztpraxen. Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Deshalb werden sie von ihnen grundsätzlich nicht bezahlt. Patienten/innen müssen sie aus der eigenen Tasche bestreiten.

Im Jahr 2010 wurden in deutschen Arztpraxen IGeL im Wert von 1,5 Milliarden Euro erbracht. Im Vergleich zu 2008 ist der IGeL-Umsatz um 500 Millionen Euro gestiegen. Patienten/innen werden in den Arztpraxen z. T. durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Häufig erhalten sie weder schriftliche Behandlungsverträge noch schriftliche Rechnungen. Das schädigt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Weil die Patienten/innen in der Regel nicht beurteilen können, ob die GKV-Leistungen für sie ausreichen, wird durch die IGeL suggeriert, dass der Leistungskatalog der GKV nicht genüge und ihren Versicherten wichtige Leistungen vorenthalten würden.

Deshalb will die SPD-Fraktion die IGe-Leistungen eindämmen. Sie hat dazu einen Antrag (Drs. 17/9061) in den Bundestag eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag erstmalig beraten hat. In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion unter anderem:

  • Ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und IGeL bei einer/em Patientin/en abzurechnen.
  • Einen verpflichtenden schriftlichen Behandlungsvertrag, eine schriftliche Rechnung sowie eine umfassende Informationspflicht des Arztes.
  • Eine Zahlungsverpflichtung der/s Patientin/en bei Formverstößen soll ausgeschlossen werden.
  • Der IGeL-Katalog muss in der Praxis ausgehängt werden mit Informationen, warum die Leistungen nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind.
  • Die GKV soll zu umfassender Aufklärung der Versicherten verpflichtet werden.
  • Regelmäßige Berichte über IGeL sollen an die Bundesregierung gehen.
  • Vertragsärzte sollen den überwiegenden Anteil ihrer Arbeitszeit für die Behandlung von Versicherten der GKV mit Kassenleistungen verwenden.

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