Fragen und Antworten zur Flüchtlingspolitik

"Haben Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern noch Chancen auf Asyl?"

Viele Bürgerinnen und Bürger haben uns in den letzten Wochen gefragt, ob Asylsuchende, die aus "sicheren Herkunftsstaaten" kommen, künftig nicht mehr in Deutschland bleiben dürfen. Hier erklären wir, warum man das nicht pauschal mit "Ja" beantworten kann.

Fragezeichen, darauf Titel "Fragen und Antworten: Asylverfahren"
(Foto: iStockphoto.com/jezperklauzen)

Jeder Mensch, der in Deutschland um Asyl sucht, hat auch künftig ein Recht auf Prüfung seines Asylgesuchs und bekommt Asyl, wenn sein Gesuch begründet ist. So steht es im Europarecht und in unserer Verfassung, und daran ändert sich auch nichts durch die Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat.

Was für Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (u. a. Westbalkanstaaten) anders ist, ist die Behandlung im Verfahren: Es gibt eine Beweislastumkehr und eine verkürzte Ausreisefrist. Auch sind die Fristen für einstweiligen Rechtsschutz sowie Klage verkürzt und eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht möglich.

Gleichwohl: Es erfolgt auch hier eine individuelle Prüfung. Wer als Betroffener tatsächlich drohende Menschenrechtsverletzungen vorbringen kann, wird als schutzberechtigt anerkannt. Ganz konkret bedeutet dies, dass sich an der Zahl der positiv beschiedenen Anträge auch nach der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nicht wirklich etwas ändern wird. Stattdessen gehen die Verfahren schneller und abgelehnte Asylbewerber können früher abgeschoben werden.

 

Stand: 15. Februar 2016

In der Flüchtlingspolitik gibt es viele Begriffe, die nicht jeder kennt. SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erklärt, was es mit dem „Asylpaket I“ und dem „Asylpaket II“ auf sich hat.

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