Häufig werden Lärmschutzwerte überschritten. Technisch gesehen gibt es aber Möglichkeiten, um den Lärmpegel erheblich zu senken. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit vielen Jahren für mehr Lärmschutz im Eisenbahnverkehr ein.

Der Bundestag hat dazu am Donnerstag das Schienenlärmschutzgesetz (Drs. 18/11287, 11769) einstimmig beschlossen. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. 

Das geänderte Schienenlärmschutzgesetz verbietet mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 den Einsatz lauter Güterwagen mit den lärmintensiven Graugussbremsen auf dem deutschen Schienennetz. Generell können zu diesem Zeitpunkt nur noch Güterwagen mit leisen Bremsen fahren. Güterwagen, die zu diesem Zeitpunkt nicht komplett umgerüstet sind, dürfen dann nur als Gelegenheitsverkehre (kurzfristig bei DB-Netz angemeldete Verkehre) fahren und nur so schnell, dass sie nicht lauter sind, als Wagen mit den neuen Flüsterbremsen.

Mit dem Schienenlärmschutzgesetz wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Halbierung des Schienenlärms umgesetzt. Für die SPD-Fraktion war die Regelung überfällig.