Der Bundestag hat nicht zuletzt deshalb am 21. Mai einen Nachtragshaushalt für 2015 und ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen (Drs. 18/4600, 18/4653). Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Investitionsoffensive geschaffen und die Kommunen gestärkt.

7 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen werden mit dem Nachtragshaushalt auf  konkrete Politikbereiche aufgeteilt. Damit können die verantwortlichen Ministerien schon im laufenden Jahr mit der konkreten Umsetzung beginnen. Besonders profitiert die Verkehrsinfrastruktur, in die über 3 Milliarden Euro zusätzlich investiert werden. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro zusätzlich fließen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Weitere Schwerpunkte sind Energieeffizienz und Klimaschutz: rund 700 Millionen Euro für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, rund 500 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm Energieeffizienz, 200 Mio. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative.

Für die Kommunen bringen die beiden Gesetze Entlastungen in Milliardenhöhe. 3,5 Milliarden Euro werden für einen Kommunalinvestitionsförderungsfonds bereitgestellt, der es insbesondere finanzschwachen Kommunen ermöglicht, in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren. Der Bund übernimmt dabei 90 Prozent der Investitionskosten, die Kommunen sollen einen Eigenanteil von zehn Prozent leisten. Da Investitionen in besonders klammen Kommunen selbst an diesem Anteil scheitern würden, haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag die Möglichkeit eingebaut, den Zehn-Prozent-Anteil auch durch die Länder oder Vorfinanzierung abdecken zu lassen. Auf Anregung des Bundesrates haben die Koalitionsfraktionen zudem die Förderbereiche noch ausgeweitet, damit die Kommunen möglichst flexibel sind. Welche Kommunen als finanzschwach gelten, legen die Länder fest. Die Bundesmittel werden auf die Länder nach einem Schlüssel aufgeteilt, der die Bedürftigkeit widerspiegelt (je 1/3 Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen).

Sanierung kommunaler Einrichtungen

Neben dem Kommunalinvestitionsfonds kommt es zu einer Aufstockung der bereits beschlossenen Entlastung der Kommunen. Für 2015 und 2016 beträgt die Entlastung wie vorgesehen 1 Milliarde Euro, für 2017 aber dann 1,5 Milliarden mehr, also insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro entlastet. Durch Umschichtungen im Nachtragshaushalt ist es ferner gelungen, ein Programm aufzulegen zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Dafür stehen in den nächsten drei Jahren 140 Millionen Euro bereit.

Mit umfangreichen Maßnahmen werden im Nachtragshaushalt auch die Ergebnisse eines „Flüchtlingsgipfels“ umgesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält 750 neue Stellen und entsprechende Finanzmittel, um die steigenden Asylbewerberzahlen bewältigen zu können, das Auswärtige Amt 29 neue Stellen und Geld für die Beschäftigung von 31 Ortskräften in den Botschaften und Konsulaten. Im Bereich des Bundesinnenministeriums gibt es 5 Millionen Euro mehr für die Bundespolizei und 25 Millionen Euro für Deutschkurse.

Der Haushaltsausschuss hat darüber hinaus 12 Millionen Euro beim Bundesfamilienministerium bewilligt: 8 Millionen Euro für Jugendmigrationsdienste und 4 Millionen Euro für Sprachkurse für akademisch qualifizierte Flüchtlinge.

Zuschussprogramm für Einbruchssicherung

Der Haushaltsausschuss hat auch ein neues Zuschussprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt, die zusätzlich in den Etat von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) einfließen. Damit wird ein Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD vom 16. April 2015 umgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in den vergangenen Wochen an einer Fördermöglichkeit gearbeitet, die möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Das Ziel war eine staatliche Förderung, die bereits bei geringen Investitionssummen greift und sich beim Thema Sicherheit somit um alle kümmert. Dass es bei dem neuen Förderprogramm nicht um die Finanzierung teurer Alarmanlagen für Villen, sondern um ein sichereres Wohnen für jeden Einzelnen geht, machen die festgelegten Eckpunkte für die Förderrichtlinien deutlich: Die Förderung wird durch Zuschüsse zu den Materialkosten erfolgen und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. 20 Prozent der Investition werden vom Staat bezuschusst, die Summe ist auf 1500 Euro pro Antrag gedeckelt. Das Mindestvolumen der zu fördernden Maßnahme beträgt 500 Euro.

Die Olympiabewerbung Hamburgs wird mit 30 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt unterstützt – wichtiger Rückenwind für die Hansestadt, die als deutscher Bewerber ins Rennen um die Spiele 2024 geht.

Auch eine SPD-Forderung aus der letzten Wahlperiode konnte jetzt gemeinsam mit dem Koalitionspartner umgesetzt werden. Ehemalige sowjetische Kriegsgefangene erhalten einen symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrag für das nationalsozialistische Unrecht, das sie erleiden mussten. Dafür stehen im Bundeshaushalt insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Dank nachhaltiger Finanzpolitik und vernünftigem Haushalten waren wir beim Nachtragshaushalt erneut in der Lage, aus einem guten Entwurf der Regierung ein noch besseres Ergebnis zu machen. Investitionen für wichtige Projekte konnten wir noch einmal mit zusätzlichem Geld stärken.“