1969   
Die erste Große Koalition verabschiedet eine Reform des §175 Strafgesetzbuch (StGB).

1973   
Die sozialliberale Koalition schafft die Strafen für sexuelle Handlungen zwischen homosexuellen Erwachsenen ab.

1994   
Der Paragraph 175 StGB wird in Folge des Einigungsvertrages abgeschafft, da er in der ehemaligen DDR bereits seit 1957 nicht mehr galt.

2001   
Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/die Grünen beschließen im Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz.

2006   
Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedet die zweite Große Koalition das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das unter anderem im Arbeitsrecht gilt. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, diesen Punkt im Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 zu verankern.

2013   
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 und gegen den Willen der CDU/CSU und FDP-Regierungskoalition wird das Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften eingeführt.

2014   
Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2013 wird die Sukzessivadoption eingeführt. Das heißt, Lebenspartner dürfen das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren. Die SPD-Fraktion stellt in ihrer Erklärung zur Verabschiedung des Gesetzes klar, dass das Ziel eine völlige Gleichstellung im Adoptionsrecht ist.

2015   
Das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartnerschaft wird beschlossen: Die SPD-Fraktion macht danach deutlich, dass dieser Kompromiss zwar die meisten Ungleichheiten zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft bereinigt, letztendlich jedoch die Öffnung der Ehe als Ziel bestehen bleibt.

2017
Auf Betreiben der SPD-Fraktion beschließt der Deutsche Bundestag die Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 StGB verurteilten Homosexuellen seit 1945. Alle Bundesfraktionen stimmen diesem Gesetz zu.

Das Bundeskabinett verabschiedet auf Druck der SPD-Fraktion die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans. Erstmals werden damit die diskriminierenden und zum Teil gefährlichen Lebenssituationen von LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) anerkannt und in nationale Präventionsprogramme integriert.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion beschließt der Deutsche Bundestag bei 225 Gegenstimmen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion mehrheitlich die Ehe für alle. Dazu lag bereits seit 2015 ein Gesetzentwurf des Bundesrates im Bundestag vor, der schließlich am 30. Juni in 2./3. Lesung vom Parlament verabschiedet wird. Damit sind alle Ungleichheiten zwischen Eheleuten und Lebenspartnern/innen hinfällig. Homosexuelle Paare haben jetzt die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare und dürfen auch gemeinsam Kinder adoptieren. Nun steht allen die Ehe offen, die für einander Verantwortung übernehmen wollen. Lebenspartner können bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Lebenspartnerschaften können nun nicht mehr eingegangen werden, da homosexuelle Paare jetzt die Ehe eingehen können. Das ist ein großer Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten, die dafür viele, viele Jahre gekämpft haben. An ihrer Seite hat sich die SPD-Bundestagsfraktion seit langem für die Öffnung der Ehe eingesetzt.