Die bereits beschlossenen familienpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Kitas und zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ergänzt die SPD-Fraktion nun um ein Geldleistungspaket für Familien. Nach mehreren Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Regierung zur Erhöhung der Leistungen und Steuerfreibeträge für Familien zugestimmt (Drs. 18/4649, 18/5011).

Gemäß des zehnten Existenzminimumberichts werden der Grundfreibetrag und der steuerliche Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 angehoben. Parallel dazu erhöht sich das Kindergeld für das Jahr 2015 um 48 Euro und für das Jahr 2016 um weitere 24 Euro. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Auch der Kinderzuschlag, von dem Familien mit geringem Einkommen profitieren, wird angehoben: um 20 Euro auf dann 160 Euro (zum 1. Juli 2016).

Man habe dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge auch das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende steigen, betonte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion Frank Junge in seiner Bundestagsrede. Das neue Gesetz komme damit vor allem auch Familien mit geringen und mittleren Einkommen zu Gute.

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarung von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Durch den beharrlichen Einsatz der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten profitieren Alleinerziehende noch einmal zusätzlich von einem um rund 50 Prozent angehobenen steuerlichen Entlastungsbetrag – und das bereits für das laufende Jahr 2015. Der steuerliche Freibetrag steigt von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro.

Damit wird die steuerliche Belastung von Einelternfamilien erstmals seit 2004 deutlich verbessert. „Zwei Drittel der Alleinerziehenden werden davon profitieren“, stellte Junge klar. Die Erhöhung sei längst überfällig gewesen und für die SPD-Fraktion unverzichtbarer Bestandteil im verhandelten finanzpolitischen Gesamtleistungspaket.

Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die mit Finanzminister Schäuble lange um die Finanzierung der Familienleistungen verhandelt hatte, zeigte sich angesichts der zahlreichen Verbesserungen zufrieden: „Heute ist ein guter Tag für Familien, denn wir bringen für sie ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg.“, sagte sie im Plenum.

Kalte Progression wird abgebaut

Mit dem neuen Gesetz gehen die Koalitionsfraktionen auch direkt den Abbau der so genannten Kalten Progression an. „Kalte Progression entsteht dann, wenn es neben Lohnsteigerungen auch zu einer Inflation kommt, wenn also allgemein gesprochen die Preise steigen und damit die reale Kaufkraft sinkt“, erklärte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion Jens Zimmermann in seiner Rede. Kalte Progression sei also der Teil von Lohnsteigerungen, der bei einem progressiven Steuersatz von der Inflation „aufgefressen“ werde.

Mit der Maßnahme werde „endlich“ umgesetzt, was die SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit den Gewerkschaften schon seit Monaten forderten: „Wir entlasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ab 2016 um mehr als 1,4 Milliarden Euro“, so Zimmermann. Das werde man nicht nur durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (für die untersten Einkommensgruppen) erreichen, sondern auch, indem man für die Jahre 2014 und 2015 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuerverlauf „um knapp 1,5 Prozent nach rechts“ verschiebe. Damit setze die Steuerprogression später ein, so Zimmermann.

Um Missverständnissen vorzubeugen, stellte Zimmermann klar: „Wir bekämpfen die Kalte Progression, nicht die Progression im Steuertarif. Denn das jemand, der mehr verdient, auch anteilig mehr von seinem Lohn versteuert, ist für uns ein Kern sozialer Gerechtigkeit."

Die Koalitionsfraktionen haben sich bei der Festlegung der neuen Eckwerte an dem im Januar 2015 erschienenen Ersten Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung orientiert. Der Bericht habe bestätigt, so Zimmermann, dass Maßnahmen gegen die Kalte Progression vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen relativ gesehen am stärksten entlasten.

 

Jasmin Hihat