„Die Klage von Eon gegen das Standortauswahlgesetz ist völlig inakzeptabel.

Das Standortauswahlgesetz basiert auf einem Kompromiss: Es wird kein möglicher Standort von vorne herein ausgeschlossen. Im Gegenzug soll es keine weiteren Castortransporte nach Gorleben geben. Die noch verbleibenden Castoren müssen „standortnah“ gelagert werden.

Dieser Kompromiss vom Frühjahr 2013 ist ein großer Erfolg der Politik insgesamt. Nach jahrzehntelangem Streit beruht diese Vereinbarung auf beiderseitigem Entgegenkommen. Diese Verständigung ist deshalb einzuhalten. Das eine geht nicht ohne das andere.

Wer diesen gesellschaftspolitischen Konsens in Frage stellt, oder - wie Eon - sogar dagegen klagt, gefährdet die gerade eingeleitete Endlagersuche.

Die Verbände - auch Eon - sitzen als Vertreter der Zivilgesellschaft in der Endlagerkommission mit am Tisch. Politische Differenzen müssen dort diskutiert und ausgetragen werden. Wer vor Gericht zieht, verabschiedet sich vom gesellschaftspolitischen Konsens.“