Ziel der Gesetzlichen Regelung: Möglichst vielen Menschen helfen

Es sei eine Frage der Verantwortung, der Mildtätigkeit und der Solidarität, dass die vorgelegten Gesetzentwürfe vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen würden, sagte der SPD-Fraktionschef, Frank-Walter Steinmeier, in der Debatte zur 2./.3 Lesung zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Viele hätten intensiv daran mitgearbeitet sowohl im Parlament als auch von außen. Ihnen allen dankte Steinmeier. Das Ziel sei, Hilfe zu organisieren für Todkranke, die ohne Organspende nicht überleben könnten. Recht und Gesetz könnten Zweifel ausräumen und eine Richtung geben. Steinmeier erinnerte in seiner Rede daran, dass mit dem Transplantationsgesetz vor 15 Jahren auch franktionsübergreifend ein erster wichtiger Schritt beschlossen wurde. Die jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe der Regierung und des Parlaments bildeten laut Steinmeier eine gute Grundlage, dass möglichst vielen Menschen geholfen werden könne.

Rede des Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier MdB

Situation von Lebendspendern deutlich verbessert

Entscheidend sei für ihn eine Verbesserung, über die die Medien weniger berichteten, nämlich die verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Ebenso betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende, dass es wichtig war, dass für die Lebendspender Lösungen gefunden wurden, die ihre Situation deutlich verbesserten. Er selbst habe viele Briefe erhalten, in denen Lebendspender darüber klagten, dass ihre Krankenkassen und Arbeitgeber sie im Regen stehen gelassen haben.

Den Menschen auf die Pelle rücken, damit sie sich entscheiden

Auf der Suche nach einer gesetzlichen Regelung, mit der erreicht werden solle, mehr Menschen dazu zu bringen ihre Organspendenbereitschaft zu dokumentieren, hätten sich die Fraktionen auf die Entscheidungslösung geeinigt. Es habe sich immer wieder gezeigt, dass die Menschen, die grundsätzlich bereit seien, Organe zu spenden, nicht handelten, wenn es konkret darum gehe die Bereitschaft festzuhalten. „Wir wollen den Menschen auf die Pelle rücken,“ sagte Steinmeier. Mit den Gesetzbeschlüssen nehme der Bundestag seine Aufgabe wahr, die Menschen dazu anzuhalten, sich mit der Frage der Organspendenbereitsschaft auseinander zu setzen und eine Entscheidung zu treffen. Die Krankenkassen würden sich nun darum kümmern, dass „die Organspendeausweise zu den Menschen kommen“, damit sie möglichst ihre Bereitschaft dokumentieren. Dies sei eine „Serviceleistung, keiner wird gezwungen,“ stellte Steinmeier klar.

„Es gibt kein Recht, in Ruhe gelassen zu werden“

Die Debatte darüber, ob der Staat, die Menschen bedrängen dürfe, liefe an der Sache vorbei. Im Kern gehe es um die Abwägung zwischen den Interessen derjenigen, die vom Staat in Ruhe gelassen werden wollten und den Interessen der Kranken, die eine Organspende bräuchten, zu treffen. „Es gibt kein Recht, in Ruhe gelassen zu werden,“ sagte der SPD-Fraktionschef. Es sollten nicht alle zu Organspendern gemacht werden, es gehe darum, die Menschen aufzufordern, sich der Frage zu stellen. Wer darauf eine Antwort finde entbinde, auch die Angehörigen nach dem Tot davon, über eine mögliche Spende entscheiden zu müssen. Es sei eine Frage der Verantwortung, die „nicht über den Tot hinaus verschoben werden kann,“ erklärte Steinmeier.

Konkrete Maßnahmen des Gesetzes:
Regelmäßige Information durch die Krankenkassen und die BzgA

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen schreiben ihre Versicherten im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an. Danach erfolgt dies alle zwei Jahre und mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alle fünf Jahre. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Außerdem sollen die Krankenversicherungen über das Verhältnis der Organspenderklärung zu einer Patientenverfügung informieren.

Die Bundesländer werden verpflichtet, bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Organspendeausweise und Aufklärungsmaterial bereit zu halten. Im Bereich der Bundesbehörden muss vor allem die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung (BgzA) über Organ- und Gewebespenden informieren. Dafür werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Ab 2016 soll es voraussichtlich möglich sein, die Organspendenbereitschaft auf Wunsch der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte festzuhalten.

Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern – Verbesserungen für Lebendspender

Im Gesetzentwurf der Regierung werden technischorganisatorische Fragen der Organspende geregelt. Das betrifft die Abläufe in Krankenhäusern, wie die verpflichtende Ernennung von Transplantationsbeauftragten, und die bessere Absicherung von Lebendspendern. Ihre Situation konnte im Gesetzgebungsverfahren noch deutlich verbessert werden. Das bedeutet, dass sie einen Krankengeldanspruch in Höhe ihres ausgefallenen Erwerbseinkommens erhalten. Dafür und für die fälligen Sozialversicherungsbeiträge soll künftig die Krankenkasse des Organempfängers aufkommen. Außerdem sollen Lebendspender einen Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehablilitation und Fahrtkosten bekommen. Bei Folgeerkrankungen, die mit zeitlicher Verzögerung auftrweten, soll die Krankenkasse des Spenders für die Behandlung zuständig sein. Auch in die Erarbeitung des Regierungsentwurfs war die SPD-Fraktion aktiv eingebunden und wird ihn mitgetragen.

Insgesamt ist mit diesem Kompromiss eine tragfähige Lösung gelungen, die als fraktionsübergreifende Einigung ein starkes Signal für die Förderung der Organspende ist.