Diese Aufgaben sollen sicher und standardisiert intelligente Messsysteme, so genannte „Smart Meter“, in den künftigen Energienetzen übernehmen. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart Meter Gateway“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende (Drs. 18/7555, 18/8919), den der Bundestag am 23. Juni in 2./3 Lesung beschlossen hat, liefert den Rechtsrahmen für die Einführung dieser Technologie.

In der Plenardebatte bewertete der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Florian Post, das Gesetz mit seiner „intelligenten Netzsteuerung“ als „Meilenstein in der Energiewen-de“. Er betonte, dass bei der Übermittlung von Verbrauchsdaten der Datenschutz gewährleistet sei. Es könne beispielsweise nicht ausgelesen werden, „welche Filme einer anschaut oder wann er seinen Kühlschrank öffnet“.

Verbraucherschutz ist gewährleistet

Der flächendeckende Einsatz der „Smart Meter“ wird durch Preisobergrenzen am Stromein-sparpotenzial der Verbraucher und auf der Seite der Erzeuger am System- und Netznutzen ausgerichtet. Ab 2017 sollen zunächst Großverbraucher und Erzeuger ab einer installierten Leistung über sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Ab 2020 sollen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 6 000 Kilowattstunden folgen. Zum Ver-gleich: Ein drei-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden. So ist der allergrößte Teil der Haushaltskunden nicht betroffen. Wo es Sinn macht, ist es möglich, kleinere Verbrauchsgruppen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. So kann zum Beispiel der Vermieter einen Einbau für einen größeren Wohnkomplex vorsehen, wenn beispielsweise die Messung von Heizwärme integriert werden kann. Dann allerdings dürfen die Mieter nicht mehr für diese Dienstleistungen bezahlen müssen als vorher.

Datensicherheit und Datenschutz haben Priorität

Beim Einsatz der intelligenten Messsysteme spielen Datenschutz und Datensicherheit – auch der Schutz vor Hacker-Angriffen – eine entscheidende Rolle. Deshalb gehört zu dem Gesetzentwurf ein umfangreiches Paket mit technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem ist eine Zertifizierung der intelligenten Messsysteme durch das BSI vorgesehen, die sicherstellt, dass die definierten Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf technische Vorgaben für die „Smart Meter“ sowie Zuständigkeiten des Messstellenbetriebs und der Informationsweitergabe.

Prozesse im Energiemarkt wandeln sich

Die Digitalisierung des Energiemarktes hat auch Auswirkungen auf die Prozessstrukturen zwischen den einzelnen Marktteilnehmern (z. B. Energieerzeugung, Energienetzbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher). Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion erreicht, dass die Rolle der Verteilnetzbetreiber gestärkt wird, indem wir die größeren Verteilnetzbetreiber beim Datenzugang mit den Übertragungsnetzbetreibern gleichgestellt haben. Somit werden sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keine Nachteile haben.

SPD-Fraktion hat erfolgreich verhandelt

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz für die Verbraucher, den Schutz des Stromnetzes als kritischer Infrastruktur und dessen Weiterentwicklung für die Anforderungen in einem neuen Strommarktdesign gelegt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Unser Energieversorgungssystem wird immer mehr aus wetterabhängigen Energiequellen wie Sonne und Wind gespeist. Dabei muss das Versorgungssystem flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren können. Diese Aufgabe werden künftig digitale Messsysteme in neuen Energienetzen übernehmen. Zunächst werden Großverbraucher diese installieren. Durch Preisobergrenzen ist der Verbraucherschutz gewahrt. Datensicherheit und Datenschutz sind auf hohem Niveau gesichert.