Am Ende des Jahres 2019 treten die bisherigen Regelungen zum Länderfinanzausgleich und zum Solidarpakt außer Kraft. Gleichzeitig gilt dann auch die mit der so genannten Föderalismusreform II vereinbarte Schuldenregel in vollem Umfang für die Bundesländer.

Aus diesem Grund hat die Koalition eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vereinbart. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Der Bund hat unter maßgeblicher Beteiligung der SPD-Bundestagsfraktion die Finanzausstattung der Kommunen verbessert und damit auch die Lage der Länder, die für die Kommunen zuständig sind. Beispielsweise übernimmt der Bund mit dem Jahr 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter vollständig.

Der Bund wird die Länder beim Bafög komplett entlasten und unterstützt sie auch beim Ausbau der Kinderbetreuung. Ebenso wird es vom Bund mehr Mittel für die Länder bei der Städtebauförderung geben.

Leitmotiv der SPD-Bundestagsfraktion

Das Leitmotiv der SPD-Bundestagsfraktion ist der soziale Bundesstaat, der die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sichert. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung für einen solidarischen Ausgleich. Das gilt aber nicht nur für den Bund gegenüber den Ländern, der im vertikalen Finanzausgleich zum Ausdruck kommt, sondern auch für die Länder untereinander.

Bisher haben Bund und Länder den solidarischen Ausgleich gemeinsam organisiert und finanziert. Für die Zukunft ist zu entscheiden, ob es dabei bleiben soll. In jedem Fall sollte die Transparenz der Finanzierungsströme verbessert werden, um die politische Verantwortlichkeit für finanzpolitische Entscheidungen für die Wählerinnen und Wähler klarer erkennbar zu machen.

Der Finanzausgleich ermöglichte das Zusammenwachsen von Ost und West, wenngleich es immer noch strukturelle Unterschiede gibt. Heute existieren vor allem regionale Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern in Ost und West.

Bisher sichert der Bund den Ausgleich der Unterschiede bei den Lebensbedingungen auch über Ergänzungszuweisungen und Investitionen aus dem Bundeshaushalt. Soll das so bleiben, muss der Bund weiterhin finanzielle Spielräume haben.

Für die Bestandsaufnahme der Finanzbeziehungen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass die Finanzströme insgesamt bewertet werden, etwa auch die Forschungsförderung berücksichtigt wird. Damit wird die Entwicklung einzelner Standorte gefördert mit erheblichen Arbeitsplatzeffekten, die wiederum Wanderungsbewegungen zur Folge haben.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist eine stärkere Koordinierung und Vereinheitlichung der Steuerverwaltung, um einen Standortwettbewerb zu vermeiden und einen gerechteren Steuervollzug zu erreichen.

Einen Systemwechsel mit einer stärkeren Steuerautonomie der Länder und Kommunen hin zu einem Wettbewerbsföderalismus lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab – das würde der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse widersprechen.