In der letzten Legislaturperiode hatte die SPD-Bundestagsfraktion bereits einen eigenen Entwurf (Drs. 17/13468) ins Plenum eingebracht, der allerdings an den damaligen Mehrheiten scheiterte. Die Fraktion konnte jedoch einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag verankern.

Nach der guten und intensiven Vorarbeit von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Abstimmung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat das Kabinett Ende März den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport“ auf den Weg gebracht. Nun wurde das Gesetz, das die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen soll, ins Parlament eingebracht.

Erstmals werden die bisherigen Vorschriften zur Dopingbekämpfung in einem Gesetz zusammengefasst und erweitert. Über die Ausrichtung auf die Strafverfolgung von Hintermännern und kriminellen Netzwerken hinaus konzentriert sich das Anti-Doping-Gesetz nun auch auf die dopenden Sportlerinnen und Sportler.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist es, ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler bei Wettbewerben des organisierten Sports zu schaffen. Darüber hinaus soll der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln – auch bei geringer Menge – künftig strafbar sein, sofern damit Selbstdoping beabsichtigt ist. Des Weiteren dient das Gesetz der klarstellenden Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern.