Für eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft kommt den Hochschulen eine Schlüsselfunktion zu. Sie übernehmen mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre den Wissens- und Technologietransfer und tragen entscheidend zur Innovationsfähigkeit Deutschlands in einer globalisierten Welt bei.
Doch das deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystem steht vor großen Herausforderungen, für die sie finanzielle Planungssicherheit benötigen. Um diese zu meistern, sind neue Formen der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Wissenschaftsbereich notwendig. Die bringt die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Unionsfraktion nun auf den Weg.

Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Länder

Am Freitag hat der Bundestag in 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes beraten (Drs. 18/2710). Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des so genannten Kooperationsverbots von Bund und Ländern, damit der Bund neben Forschung und Wissenschaft künftig auch die Hochschulen fördern kann. So soll die Grundfinanzierung der akademischen Ausbildung verbessert und die Forschung und Lehre überregional weiter gestärkt werden. Die Grundgesetzänderung ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Bund wie vereinbart von 2015 an die vollständigen BAföG-Zahlungen der Länder übernehmen kann.

Zukunftsweisender Schritt für deutsche Forschung und Lehre

Die SPD-Fraktion wolle ein dauerhaftes Zusammenwirken von Bund und Ländern zur Verbesserung der Wissenschaftslandschaft in Deutschland ermöglichen, betonte Fraktionsvize Hubertus Heil im Plenum. Nicht „Projektitis“, sondern finanzielle Planungssicherheit bringe die Hochschulen weiter. Das Kooperationsverbot sei ein Fehler gewesen, den man nun korrigieren werde.

Auch für den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst-Dieter Rossmann ist klar: „Wir brauchen mehr Kooperationen im Hochschulbereich und müssen uns einstellen auf eine veränderte Wissenschaftsarchitektur“. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft werde mit der Verfassungsänderung nachhaltig gestärkt, und Kooperationen von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich erleichtert.

SPD-Fraktion will Kooperationsverbot langfristig komplett kippen

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt es, das Kooperationsverbot im gesamten Bildungsbereich – also auch für Schulen – aufzuheben. Der Bund müsse „endlich wieder gemeinsam mit den Ländern in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen investieren“, sagte Fraktionschef Thomas Oppermann im Vorfeld der Bundestagsdebatte.

Da es gegenwärtig noch keine 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat für eine weitreichendere Abschaffung des Kooperationsverbots gibt, nutzten Hubertus Heil und Ernst Dieter Rossmann die Bundestagsdebatte, um bei der Koalitionsfraktion und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) für diesen „nächsten großen Schritt“ zu werben. Der Freitag debattierte Gesetzentwurf markiere deshalb für die SPD-Fraktion einen wichtigen weiteren Schritt zum Ziel, aber noch nicht das Ende ihrer Ziele und Anstrengungen, machte Rossmann klar. 

 

Jasmin Hihat