Sie hat allein im Einzugsgebiet der Elbe Schäden von mehr als 5 Milliarden Euro verursacht. Das war der Anlass, die maßgeblichen Regelungen für den Hochwasserschutz erneut zu überprüfen.

Rund fünf Prozent der Fläche der Bundesrepublik sind als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Dazu kommen fast sechs Prozent, die als Risikogebiete gelten. In den Überschwemmungsgebieten leben rund 1,6 Millionen Einwohner, in Risikogebieten sind es 6,1 Millionen Menschen.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II (Drs. 18/10879, 18/12404), das der Bundestag diese Woche in 2./3. Lesung beschlossen hat, werden die Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtert und beschleunigt. Die Beteiligungsrechte der Bürger und Bürgerinnen bleiben dabei wie bisher bestehen. Außerdem verschärft der Gesetzentwurf Regelungen, für Bauvorhaben in Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten.

In Überschwemmungsgebieten innerhalb von Städten und Dörfern soll das Bauen nur in Ausnahmefällen zulässig bleiben. Bei der Entscheidung, ob dort gebaut werden darf oder nicht, muss die Bauleitplanung künftig die Hochwasserschutzbelange vor Ort und in den Nachbargemeinden besonders berücksichtigen. Die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von Städten und Dörfern ist weiterhin grundsätzlich untersagt und kann nur in eng festgelegten Ausnahmefällen zugelassen werden.

In sonstigen Risikogebieten, zum Beispiel hinter einem Deich, sind innerhalb von Städten und Dörfern durch die Kommunen in der Bauleitplanung angemessene Anforderungen an eine hochwassersichere Bauweise zu stellen. Zum Beispiel können Schlafzimmer im ersten Stock untergebracht werden. Außerhalb von Städten und Dörfern wird eine Bauweise vorgeschrieben, die dem jeweiligen Hochwasserrisiko entspricht. Das ist zum Beispiel abhängig davon, ob ein Gebäude auf höher liegendem Terrain oder auf flachem Grund steht.

In der Vergangenheit ist es bei Hochwasserkatastrophen auch zu schweren Schäden an Gebäuden und in der Umwelt durch geborstene Heizölanlagen und ausgelaufenes Heizöl gekommen. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist daher in Überschwemmungs- und Risikogebieten – von engen Ausnahmen abgesehen – verboten. Bestehende Anlagen sind in Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf, in Risikogebieten innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachzurüsten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Um den Schutz vor Hochwasser in Deutschland zu verbessern, regelt ein neues Gesetz, dass Hochwasserschutzanlagen schneller gebaut werden können. In Überschwemmungsgebieten ist das Bauen grundsätzlich verboten und in Hochwasserrisikogebieten gelten strengere Auflagen.