„Das Urteil hat mich in seiner Eindeutigkeit überrascht. Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entstehen für den Verbraucher mögliche Vorteile aber auch erhebliche Gefahren. Die Preise für rezeptpflichtige Medikamente werden vor allem bei Online-Versandapotheken sinken. Aus meiner Sicht profitieren davon Patienten, die ein bestimmtes Medikament über einen langen Zeitraum einnehmen müssen.

Es besteht aber auch die Gefahr, dass bei einem harten Preiskampf kleine Apotheken nicht mithalten können und schließen müssen.

Nach dem Urteil müssen sich Online-Apotheken nicht mehr an die Preisbindung halten, während stationäre Apotheken über das Arzneimittelgesetz daran gebunden sind. So entsteht eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Ich halte es für möglich, dass es künftig Klagen gegen das Arzneimittelgesetz geben wird.

Beim aktuellen Stand kann es nach diesem Urteil nicht bleiben. Ich rechne fest damit, dass wir gesetzgeberisch handeln müssen. Das ist nötig, um die Folgen dieses Urteils für Verbraucher und Apotheker in Einklang zu bringen. Denkbar wäre es beispielsweise, Apothekern die Beratungsleistung besser zu vergüten.“