Die Bundesregierung sorgt mit einer zu geringen Bemessung der Stromkosten im Regelsatz für Hartz IV-EmpfängerInnen dafür, dass die Energiewende zum Verteilungskampf wird. Allein im letzten Jahr gingen für 200.000 Arbeitslosengeld II-Beziehern die Lichter aus. Für die Betroffenen ist das eine Demütigung und nicht länger hinnehmbar.

Die Strompreise sind in den vergangenen fünf Jahren um bis zu 40 Prozent gestiegen. Die Nachbesserung der Hartz IV-Regelsätze bewegen sich aber nur im Bereich um vier Prozent. Einkommensschwache Haushalte spüren jeden fehlenden Euro sofort. Es ist notwendig, dass in den Regelbedarfen aktuelle Preisveränderungen besser berücksichtigt werden.

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihre Kosten müssen auf alle Schultern gerecht verteilt werden. Auch die Industrie, die zur Zeit auf Wunsch von Schwarz-Gelb noch zahlreiche Ausnahmeregelungen genießt, muss sich an dieser Aufgabe beteiligen. Nur so kann Strom auf Dauer für alle Mitglieder unserer Gesellschaft zugänglich und bezahlbar bleiben.