Der Bundestag hat heute die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie beschlossen. Die neue Klageform ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einzufordern. Damit erleichtern wir den juristischen Weg und stärken die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Schadensersatz nicht mehr individuell einklagen müssen. Unternehmen erhalten ihrerseits Rechtssicherheit, sagen Sonja Eichwede und Luiza Licina-Bode.
Das Bundeskabinett hat heute den lang erwarteten Gesetzentwurf für eine Verbandsklage für Verbraucherverbände beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir den kollektiven Rechtsschutz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter stärken, sagen Nadine Heselhaus und Luiza Licina-Bode.
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.