Pressemitteilung

Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Quittung für Alleingang der Koalition

Stand:
25.07.2012
Dokument Nummer:
819
Arbeitsgruppen:
Inneres
Abgeordnete/r
Christine Lambrecht (Stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
Themen:
Innenpolitik
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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Koalition.

Jede Stimme muss gleich viel wert sein. Das Gericht hat ausgleichslosen Überhangmandaten daher engste Grenzen gesetzt. Die Frage der Überhangmandate bedarf jetzt einer zeitgemäßen Lösung, die den neueren Entwicklungen des Parteiensystems Rechnung trägt. Die Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf, dass, wenn sie eine Partei wählen, diese Stimmen in vollem Umfang der gewählten Partei nutzen und ihr nicht schaden, wie es nach der von der Koalition durchgesetzten Gesetzesänderung weiter der Fall gewesen wäre.

Ein solches Wahlrecht liegt auf dem Tisch und hätte längst beschlossen sein können. Die Regierungskoalition hat dies verhindert. Jetzt haben wir die absurde Situation, dass wir zurzeit kein verfassungsgemäßes Wahlrecht für Neuwahlen hätten, wenn diese Regierung auseinanderbricht.